Reform der zweiten Säule
Überblick über die wesentlichen Veränderungen aus Sicht der Kund:innen.
Die Bundesregierung hat Mitte April eine Reform der zweiten Säule beschlossen – ein wichtiger Schritt für Ihre Vorsorge. Der Nationalrat wird darüber voraussichtlich demnächst abstimmen. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der einzelnen Gesetzesänderungen steht noch nicht fest, man kann aber vom Jahr 2027 bzw. in vielen Fällen von 2028 ausgehen.
Anbei ein Überblick über die voraussichtlichen Veränderungen und deren Bedeutung für die Kund:innen der Valida Vorsorge Management:
- Betriebliche Vorsorgekasse – Abfertigung Neu
- Pensionskasse
Vorsorgekasse – Abfertigung Neu
"Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft"
Bei der Abfertigung Neu bezahlt der Arbeitgeber monatlich 1,53 % des Bruttolohns aller Mitarbeiter:innen (bzw. Selbständige bezahlen für sich selbst) in eine Betriebliche Vorsorgekasse, wie beispielsweise die Valida Vorsorgekasse.
Künftig wird es für alle Kund:innen in der Vorsorgekasse die Möglichkeit geben, zwischen zwei Produkten zu wählen:
- Abfertigung Neu – wie bisher. (Abfertigungs-Veranlagungsgemeinschaft)
- Pensionsvorsorge (Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft).
Hier wird das Kapital langfristig und renditeorientiert bis zum Pensionsantritt veranlagt.
In beiden Fällen besteht zum Pensionsantritt die Wahl zwischen
- Einmalauszahlung (abzüglich 6 % Steuerabzug)
- Lebenslanger steuerfreier Zusatzpension
Automatische Kontozusammenführung
Nachdem die Betriebliche Vorsorgekasse für die Abwicklung der Abfertigung Neu vom Arbeitgeber ausgewählt wird, bedeutet ein Jobwechsel in vielen Fällen auch, dass der:die Arbeitnehmer:in dadurch Konten bei mehreren Kassen haben kann.
Künftig sind die Vorsorgekassen per Gesetz dazu verpflichtet, an vorgegebenen Stichtagen die einzelnen Guthaben auf das Konto der Kasse zu übertragen, bei der aktuell Beiträge eingezahlt werden. Durch diese regelmäßigen Kontozusammenführungen gewinnen Erwerbstätige einen besseren Überblick über ihr Gesamtguthaben.
Pensionskasse
"Generalpensionskassenvertrag"
Ist für jene Arbeitnehmer:innen und Selbständigen geeignet, die keinen Pensionskassenvertrag durch den Arbeitgeber haben. Zum Pensionsantritt können die Guthaben aus den Vorsorgekassen, wie beispielsweise der Valida Vorsorgekasse, in den Generalpensionskassenvertrag einer Pensionskasse (beispielsweise Valida Pensionskasse) übertragen werden, um daraus eine lebenslange steuerfreie Zusatzpension zu erhalten.
Eigenbeiträge
Arbeitnehmer:innen mit einem Pensionskassenvertrag haben in der Regel die Möglichkeit, mit Eigenbeiträgen zusätzlich vorzusorgen. Zurzeit ist die Pension aus Eigenbeiträgen im Rahmen des 1.000-Euro-Prämienmodells steuerfrei. Künftig sind sämtliche Zusatzpensionen aus Eigenbeiträgen steuerbefreit.
Abfindung
Die Abfindungsgrenze wird bei Pensionsantritt auf 20.000 € erhöht. Das bedeutet, dass man sich das Guthaben ausbezahlen lassen kann, sofern es zum Pensionsantritt unterhalb von 20.000 € liegt. Während der Erwerbsphase liegt die Abfindungsgrenze nach Austritt/Jobwechsel bei 10.000 €. Diese Beträge können von der Finanzmarktaufsicht auch künftig angepasst werden.
Lebensphasenmodell
Künftig soll es für Pensionskassen möglich sein, den Privatkund:innen ein Lebensphasenmodell nach dänischem Vorbild anzubieten. Dabei wird das Kapital abhängig vom Lebensalter veranlagt. Details über die konkrete Ausgestaltung sind noch im Klärungsprozess.