Sie haben Fragen zur Selbständigenvorsorge oder möchten Ihre individuelle Vorsorgesituation klären? Dann nehmen Sie direkt Kontakt mit unseren Expert:innen auf – wir beraten Sie gerne persönlich, kostenlos und unverbindlich.
Selbständigenvorsorge – Abfertigung Neu abschließen und Zukunft sichern
Die Selbständigenvorsorge ermöglicht seit 2008 auch Selbständigen, von der Abfertigung Neu zu profitieren. Wer sich selbständig macht, kann die Betriebliche Vorsorgekasse für die Abfertigung Neu frei wählen.
Was ist die Selbständigenvorsorge – und warum ist sie wichtig?
Die Selbständigenvorsorge ist eine verpflichtende Vorsorgeleistung für Gewerbetreibende und neue Selbständige in Österreich. Sie schützt bei Erwerbsunfähigkeit und dient dem langfristigen Vermögensaufbau. Die Beiträge werden gesetzlich geregelt und über eine Vorsorgekasse verwaltet – ähnlich wie bei der Mitarbeitervorsorge.
Freiberufler:innen, sowie Land- und Forstwirte können das Modell auf freiwilliger Basis nutzen.
Als Selbständige:r wählen Sie daher selbst aus, welche Vorsorgekasse Ihre Beiträge verwaltet. Mit der Valida Vorsorgekasse entscheiden Sie sich für einen erfahrenen Partner mit stabiler Wertentwicklung, nachhaltiger Veranlagung und ausgezeichnetem Kundenservice.
Neuvertrag abschließen: Vorsorge für Selbständige
Durch das Vorsorgemodell wird Ihnen ein unverfallbarer Anspruch auf eine Abfertigung ermöglicht, die wahlweise als steuerfreie Zusatzpension zur Absicherung im Alter verwendet werden kann.
Die gänzliche Steuerfreistellung erhöht die Attraktivität Ihrer Rentenoption wesentlich und kann maßgeblich zum Ausbau der zweiten Säule Ihrer Pensionsvorsorge beitragen.
Die Beiträge (1,53 % Ihrer Einkünfte, maximiert mit der Höchstbeitragsgrundlage) fließen über den Weg der Sozialversicherungsanstalt in die Valida Vorsorgekasse und bilden dort die Grundlage für Ihre Altersvorsorge.
Wie funktioniert der Antrag zur Selbständigenvorsorge?
Wer sich selbständig macht, muss eine Betriebliche Vorsorgekasse für die Abfertigung Neu auswählen. Bei Valida ist der Abschluss besonders einfach:
- Direkt online beantragen - das digitale Antragsformular für die Selbständigenvorsorge kann ganz bequem direkt unter vorsorgeportal.valida.at/vorsorgeantrag ausgefüllt werden:
– Für Selbständige den Antrag zur Selbständigenvorsorge
– Für Unternehmen mit Mitarbeiter:innen den Antrag zur Mitarbeitervorsorge - Über Raiffeisenbanken – einfach den Antrag mit Ihrer Berater:in ausfüllen.
Notwendig sind nur wenige Angaben: Kontaktdaten und Sozialversicherungsnummer.
Vorteile der Selbständigenvorsorge mit der Valida Vorsorgekasse
Der gesamte Antrag ist einfach und unkompliziert – ohne unnötigen Aufwand. Mit Valida wissen Sie Ihre Vorsorge in guten Händen:
- Auch bei späterer Aufnahme von Mitarbeitenden reicht ein simples Formular – gemeinsam mit einer Berater:in schnell ausgefüllt.
- Stabile Veranlagungsergebnisse und hohe Sicherheit zeichnen Valida aus.
- Nachhaltige Veranlagung sorgt für verantwortungsvollen Umgang mit Kundengeldern.
Brutto-Kapitalgarantie auf alle eingezahlten Beiträge sowie steuerfreie nachhaltige Veranlagung.
In 4 Schritten Neuvertrag abschließen
Schritt 1: Antrag zur Selbständigenvorsorge auswählen
Wählen Sie bitte zuerst den passenden Antrag zur Selbständigenvorsorge aus.
Schritt 2: Antrag zur Selbständigenvorsorge ausfüllen
Füllen Sie den Antrag mit Ihren persönlichen Daten vollständig aus.
Schritt 3: Antrag einfach an Valida Vorsorgekasse übermitteln
Ist alles vollständig befüllt, senden Sie bitte Ihren Antrag ab.
Schritt 4: Ihre Selbständigenvorsorge ist ab Stichtag aktiv
Nach positiver Prüfung erhalten Sie eine Antragsbestätigung – Ihre Vorsorge beginnt ab dem gewählten Stichtag.
Zwei Modelle der betrieblichen Vorsorgekasse
Selbständig machen in Österreich – wichtige Infos für Neugründer:innen
Nutzen Sie daher Ihre Wahlfreiheit bei der Selbständigenvorsorge, um sich für eine verlässliche Vorsorgekasse wie Valida zu entscheiden. Wir bieten transparente Informationen, einfache Online-Anträge und persönliche Beratung speziell für Neugründer:innen in Österreich.
Häufig gestellte Fragen zur Selbständigenvorsorge
Ich bin selbständig – brauche ich eine Vorsorgekasse?
Wenn Sie der Pflichtversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) unterliegen, ist der Abschluss einer Selbständigenvorsorge verpflichtend.
Für Personen ohne Versicherungspflicht besteht die Möglichkeit, freiwillig eine Selbständigenvorsorge – etwa als Arzt:Ärztin oder Notar:in – abzuschließen.
Wichtig: Der Vertrag mit einer Vorsorgekasse muss spätestens innerhalb von zwölf Monaten nach Beginn der selbständigen Tätigkeit abgeschlossen werden.
Wie erfolgt die Einhebung der Beiträge
Die Beiträge werden nach Abschluss eines Vertrages mit einer Betrieblichen Vorsorgekasse von der SVA rückwirkend ab Unternehmensgründung bzw. ab Beginn der Pflichtversicherung eingehoben und an uns weitergeleitet. Die Anmeldung erledigen wir für Sie. Beiträge von Rechtsanwält:innen hebt die Valida Vorsorgekasse direkt ein.
Genauere Informationen dazu finden Sie auf dem Produktblatt „Selbständigenvorsorge für Rechtsanwälte“.
Wie erhalte ich Übersicht über meine eingezahlten Beiträge
Die genaue Aufstellung der Kontobewegungen erhalten Sie einmal im Jahr als Kontoinformation. Sie können diese mittels bequemen, umweltfreundlichen und jederzeitigen Zugriff in unserem geschützten Serviceportal einsehen.
Noch Fragen zur Neugründung und Vorsorgepflicht?
In unserem ausführlichen FAQ-Bereich zur Vorsorgekasse finden Sie viele weitere Antworten rund um Neugründung, gesetzliche Vorgaben und Ihre Vorsorgepflicht. Falls Ihre Frage hier nicht dabei war oder Sie mehr erfahren möchten, lohnt sich ein Blick in die vollständige Übersicht – kompakt, hilfreich und stets aktuell.