Selbständigenvorsorge – Abfertigung Neu abschließen und Zukunft sichern

Die Selbständigenvorsorge ermöglicht seit 2008 auch Selbständigen, von der Abfertigung Neu zu profitieren. Wer sich selbständig macht, kann die Betriebliche Vorsorgekasse für die Abfertigung Neu frei wählen.

Was ist die Selbständigenvorsorge – und warum ist sie wichtig?

Ida Valida erklärt die Selbständigenvorsorge

Die Selbständigenvorsorge ist eine verpflichtende Vorsorgeleistung für Gewerbetreibende und neue Selbständige in Österreich. Sie schützt bei Erwerbsunfähigkeit und dient dem langfristigen Vermögensaufbau. Die Beiträge werden gesetzlich geregelt und über eine Vorsorgekasse verwaltet – ähnlich wie bei der Mitarbeitervorsorge.

Freiberufler:innen, sowie Land- und Forstwirte können das Modell auf freiwilliger Basis nutzen.

Als Selbständige:r wählen Sie daher selbst aus, welche Vorsorgekasse Ihre Beiträge verwaltet. Mit der Valida Vorsorgekasse entscheiden Sie sich für einen erfahrenen Partner mit stabiler Wertentwicklung, nachhaltiger Veranlagung und ausgezeichnetem Kundenservice.

Neuvertrag abschließen: Vorsorge für Selbständige

Durch das Vorsorgemodell wird Ihnen ein unverfallbarer Anspruch auf eine Abfertigung ermöglicht, die wahlweise als steuerfreie Zusatzpension zur Absicherung im Alter verwendet werden kann.

Die gänzliche Steuerfreistellung erhöht die Attraktivität Ihrer Rentenoption wesentlich und kann maßgeblich zum Ausbau der zweiten Säule Ihrer Pensionsvorsorge beitragen.

Die Beiträge (1,53 % Ihrer Einkünfte, maximiert mit der Höchstbeitragsgrundlage) fließen über den Weg der Sozialversicherungsanstalt in die Valida Vorsorgekasse und bilden dort die Grundlage für Ihre Altersvorsorge.

Valida - Fünf Kollegen sitzen an einem Konferenztisch mit Laptops und Notizbüchern, diskutieren und arbeiten zusammen, symbolisch für Teamwork und moderne Unternehmenskommunikation

Wie funktioniert der Antrag zur Selbständigenvorsorge?

Wer sich selbständig macht, muss eine Betriebliche Vorsorgekasse für die Abfertigung Neu auswählen. Bei Valida ist der Abschluss besonders einfach:

  • Direkt online beantragen - das digitale Antragsformular für die Selbständigenvorsorge kann ganz bequem direkt unter vorsorgeportal.valida.at/vorsorgeantrag ausgefüllt werden:
    – Für Selbständige den Antrag zur Selbständigenvorsorge
    – Für Unternehmen mit Mitarbeiter:innen den Antrag zur Mitarbeitervorsorge
  • Über Raiffeisenbanken – einfach den Antrag mit Ihrer Berater:in ausfüllen.

Notwendig sind nur wenige Angaben: Kontaktdaten und Sozialversicherungsnummer.

Ihre Vorteile mit der Valida Vorsorgekasse

Vorteile der Selbständigenvorsorge mit der Valida Vorsorgekasse

Der gesamte Antrag ist einfach und unkompliziert – ohne unnötigen Aufwand. Mit Valida wissen Sie Ihre Vorsorge in guten Händen:

  • Auch bei späterer Aufnahme von Mitarbeitenden reicht ein simples Formular – gemeinsam mit einer Berater:in schnell ausgefüllt.
  • Stabile Veranlagungsergebnisse und hohe Sicherheit zeichnen Valida aus.
  • Nachhaltige Veranlagung sorgt für verantwortungsvollen Umgang mit Kundengeldern.
  • Brutto-Kapitalgarantie auf alle eingezahlten Beiträge sowie steuerfreie nachhaltige Veranlagung.

Selbständigenvorsorge: Schritt für Schritt erklärt

Ob vor Ort oder online – der Weg zur Selbständigenvorsorge ist einfach und schnell. Wie Sie Ihre Selbständigenvorsorge schnell und unkompliziert abschließen können, zeigen wir Ihnen im Video.

Zwei Modelle der betrieblichen Vorsorgekasse

Modell für Selbständige mit GSVG-Pflichtversicherung

Ab Betriebsgründung sind Sie als Selbständiger mit Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach Gewerblichem Sozialversicherungsgesetz (GSVG) gesetzlich verpflichtet, der Selbständigenvorsorge beizutreten. Dafür wurden Ihre Krankenversicherung-Beiträge um 1,45 %-Punkte gesenkt. Sie haben somit einen großen Nutzen (siehe Vorteilskasten) zu einem geringen Preis (0,08 %-Punkte Mehrbelastung).

 

Sollten Sie nach sechs Monaten noch keine Betriebliche Vorsorgekasse gewählt haben, erfolgt durch den Dachverband eine Zwangszuweisung an eine beliebige Betriebliche Vorsorgekasse. Ihre Mitarbeiter:innen müssen in derselben Vorsorgekasse sein wie Sie.

Freiwilliges Modell für Freiberufler:innen, Land- und Forstwirte

Für freiberuflich Selbständige (Ärzte, Zahnärzte, Dentisten, Tierärzte, Rechtsanwälte, Apotheker, Patentanwälte, Notare, Ziviltechniker) sowie für Land- und Forstwirte ist die Selbständigenvorsorge ein freiwilliges Modell.

 

Ab Betriebsgründung können Sie innerhalb von zwölf Monaten nach Beginn Ihrer Tätigkeit freiwillig und einmalig diesem Modell beitreten.

 

Lassen Sie diese Frist verstreichen, haben Sie keine Möglichkeit mehr, die Vorteile der Selbständigenvorsorge zu nutzen.

Selbständig machen in Österreich – wichtige Infos für Neugründer:innen

Wichtig für Neugründer:innen

Bitte beachten Sie bei Neugründung in Österreich:

Als Selbständiger mit GSVG-Pflichtkrankenversicherung sind Sie verpflichtet, eine Selbständigenvorsorge (Abfertigung Neu) für sich abzuschließen. Es ist wichtig, dass Sie innerhalb von sechs Monaten eine Vorsorgekasse wählen. Nach Ablauf der Frist erfolgt eine Zwangszuweisung an eine beliebige Vorsorgekasse.

 

Wenn Sie erstmalig in Österreich ein Unternehmen gründen oder sich als Einzelunternehmer:in selbständig machen, zählt die rechtzeitige Auswahl der Vorsorgekasse für Selbständige zu den ersten wichtigen Schritten.

Nutzen Sie daher Ihre Wahlfreiheit bei der Selbständigenvorsorge, um sich für eine verlässliche Vorsorgekasse wie Valida zu entscheiden. Wir bieten transparente Informationen, einfache Online-Anträge und persönliche Beratung speziell für Neugründer:innen in Österreich.

Eine Gruppe junger Geschäftsleute arbeitet in einem offenen Büro mit Backsteinwänden zusammen, lächelnd und in kreativer Diskussion, symbolisch für Teamwork und Innovation
Alternativtext
Persönliche und kompetente Beratung für Selbständige

Sie haben Fragen zur Selbständigenvorsorge oder möchten Ihre individuelle Vorsorgesituation klären? Dann nehmen Sie direkt Kontakt mit unseren Expert:innen auf – wir beraten Sie gerne persönlich, kostenlos und unverbindlich.

Häufig gestellte Fragen zur Selbständigenvorsorge

Wenn Sie der Pflichtversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) unterliegen, ist der Abschluss einer Selbständigenvorsorge verpflichtend.

Für Personen ohne Versicherungspflicht besteht die Möglichkeit, freiwillig eine Selbständigenvorsorge – etwa als Arzt:Ärztin oder Notar:in – abzuschließen.

Wichtig: Der Vertrag mit einer Vorsorgekasse muss spätestens innerhalb von zwölf Monaten nach Beginn der selbständigen Tätigkeit abgeschlossen werden.

Die Beiträge werden nach Abschluss eines Vertrages mit einer Betrieblichen Vorsorgekasse von der SVA rückwirkend ab Unternehmensgründung bzw. ab Beginn der Pflichtversicherung eingehoben und an uns weitergeleitet. Die Anmeldung erledigen wir für Sie. Beiträge von Rechtsanwält:innen hebt die Valida Vorsorgekasse direkt ein.

Genauere Informationen dazu finden Sie auf dem Produktblatt „Selbständigenvorsorge für Rechtsanwälte“.

Die genaue Aufstellung der Kontobewegungen erhalten Sie einmal im Jahr als Kontoinformation. Sie können diese mittels bequemen, umweltfreundlichen und jederzeitigen Zugriff in unserem geschützten Serviceportal einsehen.

Noch Fragen zur Neugründung und Vorsorgepflicht?

In unserem ausführlichen FAQ-Bereich zur Vorsorgekasse finden Sie viele weitere Antworten rund um Neugründung, gesetzliche Vorgaben und Ihre Vorsorgepflicht. Falls Ihre Frage hier nicht dabei war oder Sie mehr erfahren möchten, lohnt sich ein Blick in die vollständige Übersicht – kompakt, hilfreich und stets aktuell.