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Mitarbeitervorsorge (Abfertigung NEU)
In der Mitarbeitervorsorge wählen Unternehmer:innen eine Betriebliche Vorsorgekasse für die Abfertigung Neu ihrer Mitarbeiter:innen. Neugründer:innen können sich für die Valida Vorsorgekasse entscheiden. Unternehmen, die sich vorerst für eine andere Vorsorgekasse entschieden haben, können jederzeit und unkompliziert zur Valida wechseln.
Neuvertrag abschließen – betriebliche Vorsorge für Mitarbeiter:innen
Für alle Mitarbeiter:innen, deren Arbeitsverhältnis ab 01.01.2003 begonnen hat, gilt das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG). Das bedeutet, Sie wählen als Arbeitgeber:in fristgerecht eine Betriebliche Vorsorgekasse (BVK) aus und zahlen für diese Arbeitnehmer:innen – unter Berücksichtigung eines beitragsfreien ersten Monats – monatlich 1,53 % von deren Bruttomonatsentgelt (nach § 49 ASVG) in die gewählte BVK ein.
- Die Beiträge werden mit den monatlichen Krankenkassenbeiträgen abgeführt und an die betriebliche Vorsorgekasse (BVK) weitergeleitet.
- Die Beiträge sind von der Lohnsteuer befreit.
- Sie müssen für Ihre Mitarbeiter:innen so lange Beiträge zahlen, wie Entgeltansprüche bestehen.
Damit ist die Mitarbeitervorsorgekasse in Österreich ein zentraler Baustein der betrieblichen Vorsorge.
Wie funktioniert der Antrag zur betrieblichen Mitarbeitervorsorge?
Valida bietet zwei einfache Wege zur Antragstellung:
- Direkt online unter vorsorgeportal.valida.at/vorsorgeantrag – einfach das Formular ausfüllen:
– Für Selbständige den Antrag zur Selbständigenvorsorge
– Für Unternehmen mit Mitarbeiter:innen den Antrag zur Mitarbeitervorsorge - Über Raiffeisenbanken – ein:e Berater:in stellt den Beitrittsantrag zur Verfügung.
Benötigt werden nur Kontaktdaten, Sozialversicherungsdaten und – bei Mitarbeiteranmeldung – die Beitragskontonummer der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) sowie die Unternehmensdaten.
Vorteile der Mitarbeitervorsorge mit der Valida Vorsorgekasse
Der gesamte Antrag ist schnell erledigt – kein unnötiger Papierkram. Mit Valida wissen Sie die Vorsorge Ihrer Mitarbeiter:innen in guten Händen:
- Langjährig stabile Veranlagungsergebnisse,
- starker Fokus auf Sicherheit und
- nachhaltige Veranlagung zeichnen Valida aus.
Online-Vorsorgeantrag bei Valida einfach erklärt
Bei Neugründung und Anstellung Ihrer ersten Mitarbeiter:innen muss eine Entscheidung getroffen werden: Die Wahl einer betrieblichen Vorsorgekasse für die Mitarbeitervorsorge (Abfertigung Neu). Mehr dazu erfahren Sie im folgenden Erklärvideo.
In 4 Schritten Neuvertrag abschließen
Schritt 1: Antrag zur Mitarbeitervorsorge auswählen
Wählen Sie bitte zuerst den Antrag zur Mitarbeitervorsorge aus.
Schritt 2: Antrag zur Mitarbeitervorsorge ausfüllen
Bitte füllen Sie anschließend den Antrag vollständig aus und laden Sie alle erforderlichen Unterlagen hoch.
Schritt 3: Antrag an Valida Vorsorgekasse senden
Ist der Antrag vollständig ausgefüllt, können Sie ihn abschließend gleich direkt an uns übermitteln.
Schritt 4: Mitarbeitervorsorge ist ab Stichtag wirksam
Sie erhalten nach erfolgter Meldung des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger eine Antragsbestätigung
der Valida Vorsorgekasse.
Treffen Sie Ihre eigene Wahl
Neugründer:innen müssen bis sechs Monate nach Anstellung des ersten Mitarbeiters oder der ersten Mitarbeiterin eine betriebliche Vorsorgekasse – wie beispielsweise die Valida – auswählen.
Sollten Sie auf die Anmeldung vergessen, muss der Dachverband der Sozialversicherungsträger eine Vorsorgekasse für Sie auswählen. Um unerwünschte Zuweisungen zu vermeiden, geben Sie uns bitte immer alle Beitragskontonummern bekannt – Sie erhalten diese von der österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK).
Ein Wechsel der Vorsorgekasse ist jährlich bis 30.06. möglich.
Die wichtigsten Punkte zur Mitarbeitervorsorge
Auswahl der betrieblichen Vorsorgekasse
Die Auswahl einer betrieblichen Vorsorgekasse (BVK) erfolgt grundsätzlich über den Vorschlag des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin.
In Betrieben mit Betriebsrat erfolgt die Auswahl einer betrieblichen Vorsorgekasse nach Beratung mit dem Betriebsrat mittels Betriebsvereinbarung.
In Betrieben ohne Betriebsrat wählt die:der Arbeitgeber:in eine BVK. Er muss seine Mitarbeiter:innen binnen einer Woche einzeln über die geplante Auswahl schriftlich informieren.
Achtung: Ein Aushang reicht nicht aus. Nach Erhalt der Information haben Mitarbeiter:innen eine Einspruchsfrist von zwei Wochen. Erhebt mindestens ein Drittel in dieser Zeit Einspruch, muss eine andere BVK vorgeschlagen werden, andernfalls gilt die Wahl des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin. Bei Nichteinigung ist die Schlichtungsstelle anzurufen.
Die ausgewählte BVK muss am Dienstzettel bzw. im Dienstvertrag festgehalten werden (§ 2 Abs. 2 Z 13 AVRAG), und die Beiträge sind am Lohnzettel anzuführen.
Beitrittsantrag in der Valida Vorsorgekasse
Nachdem sich die:der Arbeitgeber:in mit Mitarbeiter:innen/Betriebsrat auf die Valida Vorsorgekasse geeinigt hat, wird ein Beitrittsantrag ausgefüllt und übermittelt – über die:den Betreuer:in vor Ort (Raiffeisenbanken, UNIQA-Zweigstellen) oder direkt an die Valida:
Valida Plus AG, Postfach 172, 1000 Wien
Bitte vergessen Sie nicht im Antrag sämtliche Beitragskontonummern anzuführen, denn diese müssen durch die Valida beim Dachverband der Sozialversicherungsträger eingemeldet werden. Ohne Beitragskontonummern ist ein Vertragsabschluss nicht möglich.
Beitrittsvertrag mit der Valida Vorsorgekasse
Nach der Bearbeitung des Antrags erhält die:der Arbeitgeber:in die Vertragspolizze zugesandt. Spätestens mit der ersten Eintrittsmeldung eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin muss eine formlose Meldung an Ihren zuständigen Krankenversicherungsträger geschickt werden.
Wichtig dabei ist auch die Angabe der BVK-Leitzahl (Valida Plus: 71300).
Beitragszahlung in die Mitarbeitervorsorge
Ab Vertragsbeginn leistet die:der Arbeitgeber:in für jede:n Mitarbeiter:in monatlich einen Beitrag von 1,53% des Bruttomonatsentgeltes. Diese Beiträge werden mit den monatlichen Krankenkassenbeiträgen abgeführt und von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) an uns weitergeleitet.
Anspruch aus der Mitarbeitervorsorge
Anspruch auf das Vorsorgekapital besteht für Mitarbeiter:innen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind.
Häufig gestellte Fragen zur Mitarbeitervorsorge
Für wen gilt die Mitarbeitervorsorge?
Die Mitarbeitervorsorge (= Abfertigung Neu) gilt nach dem Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG) für privatrechtliche Dienstverhältnisse mit Anstellungsbeginn nach dem 31.12.2002. Dazu zählen Arbeiter:innen, Angestellte (natürlich auch teilzeit- und geringfügig beschäftigte Personen), Saisonarbeitskräfte, Lehrlinge, Freie Dienstnehmer:innen und fallweise Beschäftigte.
Für wen gilt die Mitarbeitervorsorge nicht?
Werkvertragsnehmer:innen, echte Volontäre, Heimarbeiter:innen und Arbeitsverhältnisse, die ausländischem Recht unterliegen sind nicht berechtigt Beiträge zu leisten.
Wer zahlt wieviel?
Arbeitgeber:innen bezahlen Beiträge in Höhe von 1,53% des monatlichen Entgelts – einschließlich aller Sonderzahlungen - in die Mitarbeitervorsorge. Die Beitragszahlung beginnt ab dem zweiten Beschäftigungsmonat, der erste Monat ist beitragsfrei (Probemonat).
Sie haben noch weitere Fragen?
In unserem ausführlichen FAQ-Bereich zur Vorsorgekasse finden Sie viele weitere Antworten rund um dieses Thema. Falls Ihre Frage hier nicht dabei war oder Sie mehr erfahren möchten, lohnt sich ein Blick in die vollständige Übersicht – kompakt, hilfreich und stets aktuell.
Weitere Downloads: Formulare & Anträge zur Mitarbeitervorsorge
- Download Beitrittsantrag (pdf, 332 kB)
- Download Betriebsvereinbarung zur Auswahl einer Betrieblichen Vorsorgekasse (pdf, 469 kB)
- Download Mitarbeiterinformation zur Auswahl einer Betrieblichen Vorsorgekasse (pdf, 425 kB)
- Download Servicepaket Mitarbeitervorsorge (pdf, 370 kB)
- Download Employee provision (pdf, 173 kB)