Bürgermeister-Pension

Durch die demografische Entwicklung (Alterung der Gesellschaft) wird eine Betriebspension zunehmend wichtiger. Nutzen Sie daher als Bürgermeister das spezielle Angebot der Bürgermeister-Pension. Diese Möglichkeit wurde gesetzlich festgeschrieben und kann bei der Raiffeisen-Tochter Valida umgesetzt werden.

Der Nutzen für den Bürgermeister

  • Steuerliche Vorteile: Keine Lohnsteuer in der Einzahlungsphase, keine Sozialversicherungsbeiträge
  • Zusätzliche lebenslange Alterspension und somit Verringerung der Pensionslücke
  • Finanzielle Absicherung durch Hinterbliebenen und Berufsunfähigkeitspension
  • Erträge aus der Veranlagung sind KESt-befreit

Wichtige Infos zur Bürgermeister-Pension

Valida

Wenn Sie das Angebot annehmen, muss Ihre Absichtserklärung innerhalb von 3 Monaten ab Angelobung bei Ihrer Gemeinde einlangen. 

Finanzierung

  • Bezugsreduktion um ein Elftel
  • Laufende Beiträge der Gemeinde in Höhe von 10 % des reduzierten Bürgermeister-Bezugs (zuzüglich 0,25 % Versicherungssteuer, die kraft Gesetz die Gemeinde zu tragen hat)
  • Lohnsteuer-Ersparnis für die Beiträge gemäß persönlicher Steuerprogressions-Stufe

Alterspension

  • Start der Auszahlung ab dem 60. Lebensjahr (wenn keine politische Tätigkeit oder Erwerbstätigkeit vorliegt) – spätestens ab dem 65. Lebensjahr
  • Lebenslang

Berufsunfähigkeitspension

  • Start der Auszahlung ab Eintritt der Berufsunfähigkeit

Hinterbliebenenpension

  • Für Witwen/Witwer: 60 % der eigenen Betriebspension
  • Für Waisen: für Halbwaisen 24 %, für Vollwaisen 36 % der eigenen Betriebspension