FAQs zur Betriebspension

Sie erhalten von uns jährlich eine Leistungsinformation. Damit haben Sie einen aktuellen Überblick über die Bruttopensionshöhe und über den Stand des Pensionskapitals. Die Leistungsinformation steht für Sie am Valida Vorsorgeportal bis ca. Mitte des Jahres zur Verfügung.

Bis zur Feststellung der endgültigen Pensionshöhe für das Jahr 2024 erhalten Sie Ihre Betriebspension aus 2023 weiterhin in unveränderter Höhe als Akonto ausgezahlt. Nach Abschluss der Bilanzarbeiten ermitteln wir die Anpassung Ihrer Betriebspension. Allfällige Änderungen werden dann bei der darauffolgenden Auszahlung berücksichtigt.

Differenzen zu bisherigen Pensionszahlungen werden bei einer der darauffolgenden Auszahlungen berücksichtigt. Im Entgeltnachweis sind die Aufrollungen monatsgenau aufgelistet und mit einem „R“ gekennzeichnet.

Um Nach- oder Vorauszahlungen an das Finanzamt zu vermeiden, wird Ihre Valida-Pension gemeinsam mit der staatlichen Pension (z.B. Pension nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz) versteuert.

Durch die gemeinsame Versteuerung mehrerer Pensionen entfällt die Veranlagung durch das Finanzamt und eine damit verbundene Nachforderung an Einkommensteuer. Der gemeinsame Steuerabzug für alle Pensionen erfolgt bei der Leistung des gesetzlichen Sozialversicherungsträgers.

Die Valida Pension AG zahlt Ihre Valida-Pension ohne Lohnsteuerabzug an Sie aus. Die Versteuerung aller Pensionen erfolgt direkt durch den Sozialversicherungsträger (z.B. Pensionsversicherungsanstalt). Der Sozialversicherungsträger oder eine auszahlende Behörde zahlt die staatliche Pension abzüglich der für alle Pensionen entfallenden Lohnsteuer aus. 

 

Die Höhe der Valida Pension ändert sich  – muss ich die Veränderung der auszahlenden Stelle melden?

Die Valida Pension AG meldet monatlich die Daten an den Dachverband der Sozialversicherungsträger, damit wird auch bei Änderungen die korrekte Lohnsteuer neu berechnet.

Bei einer Änderung der Leistungshöhe erfolgt die Meldung ab dem Zeitpunkt der Gültigkeit, im Regelfall der 01. Jänner eines Jahres. Daraus erfolgt eine Aufrollung beim zuständigen Steuerträger.

Im Falle dieser rückwirkenden Pensionskürzung ergibt sich daraus eine Gutschrift der Lohnsteuer. Diese Gutschrift wird mit einer der darauffolgenden Auszahlungen durch den zuständigen Steuerträger (diese zeitliche Abfolge kann von Behörde zu Behörde unterschiedlich sein) berücksichtigt. 

Im Falle einer rückwirkenden Pensionserhöhung kommt es zu einer Lohnsteuererhöhung bzw. -nachzahlung.

 

Ab wann ist eine gemeinsame Versteuerung möglich?

Die Valida Pension AG meldet einmal jährlich im Oktober die Daten an den Dachverband der Sozialversicherungsträger. 

Bei einem Pensionsantritt vor Oktober eines Jahres erfolgt die gemeinsame Versteuerung mit dem Folgejahr. Bei einem Pensionsantritt nach Oktober kann der Datenabgleich erst bei der nächsten Jahresmeldung berücksichtigt werden und die gemeinsame Versteuerung verschiebt sich um ein Jahr.

Voraussetzung für die gemeinsame Versteuerung ist auch, dass die Pension, von der die Steuer einbehalten wird, höher ist als alle Abzüge (Lohnsteuer, Krankenversicherungsbeitrag).

 

Wie erfahre ich von der gemeinsamen Versteuerung?

Wir informieren Sie über die gemeinsame Versteuerung. Sie erhalten diese Information über das Valida Vorsorgeportal zugestellt.

Eine gemeinsame Versteuerung erfolgt nicht, wenn Sie nicht im Inland steuerpflichtig sind, keine Pension vom Pensionsversicherungsträger oder einer auszahlenden Behörde erhalten oder die Pension, von der die Steuer einbehalten wird, niedriger ist als alle Abzüge (Lohnsteuer, Krankenversicherungsbeitrag).

Die Valida Pension AG ermittelt die Lohnsteuer, die auf den steuerpflichtigen Teil der Valida Pension entfällt und führt sie an das Finanzamt ab. Die Valida Pension AG meldet die Bezüge, u.a. auch die Lohnsteuer an das Finanzamt. Bis spätestens Ende Februar des folgenden Jahres muss die Valida Pension AG an das Finanzamt einen Jahreslohnzettel (L16) übermitteln. 

 

Die Höhe der Valida Pension ändert sich – wie wird die Änderung berücksichtigt?

Die Valida Pension AG führt die monatliche Abrechnung durch. Die rückwirkenden Änderungen bereits abgerechneter Pensionsleistungen ergeben eine Aufrollung der monatlichen Valida Pension.

Im Falle einer rückwirkenden Pensionskürzung ergibt sich daraus eine Gutschrift der Lohnsteuer. Diese Gutschrift wird sofort mit der darauffolgenden Auszahlung durch die Valida Pension AG berücksichtigt.

Im Falle einer rückwirkenden Pensionserhöhung kommt es zu einer entsprechenden Lohnsteuererhöhung.

 

Warum kann es bei zwei oder mehreren Pensionen zu Steuernachzahlungen kommen?

Jede pensionsauszahlende Stelle, z.B. Pensionskasse und Pensionsversicherungsanstalt, ermittelt die Lohnsteuer für die von ihr ausgezahlte Pension. 

Dadurch ergibt sich insgesamt eine zu geringe Lohnsteuer. Bei der Arbeitnehmerveranlagung werden die Pensionen so besteuert, als hätten Sie den Gesamtbetrag in Form einer Pension erhalten.

Dadurch erfolgt die Gleichstellung mit einer Person, die eine Pension aus einer bezugsauszahlenden Stelle erhält, aber ebenso viel Pension bezieht, wie Sie gemeinsam aus mehreren Pensionen erhalten. Durch eine höhere Steuerprogression kann es zu einer Nachzahlung kommen.

Bei Pensionsantritt wird aus dem zu diesem Zeitpunkt auf dem Konto befindlichen Kapital eine laufende Pension errechnet, wobei der sog. Rechnungszins als jährliches Ergebnis vorab einkalkuliert wird.

Je höher der vorab eingerechnete Zinssatz vereinbart wurde, desto höher fällt die Erstpension aus. Entsprechend geringer und weniger wahrscheinlich kann diese Pension jedoch aus einem den Rechnungszins übersteigenden Veranlagungsergebnis später erhöht werden. Umso höher der Rechnungszins ist, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Pension auch nach unten angepasst werden muss.

Damit die Schwankungen auf den Kapitalmärkten nicht unmittelbar auf die Höhe der Pensionen durchschlagen, sieht das Pensionskassengesetz eine Schwankungsrückstellung vor.

  • Ist das Ergebnis der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft gleich hoch wie der Rechnungszins, wird in der Regel die Pension in gleicher Höhe ausgezahlt.
  • Ist das Ergebnis der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft höher als der Rechnungszins, kann es zu einer Erhöhung der Pension kommen (eventuell fließt der Überschuss in die Schwankungsrückstellung, um spätere Pensions-Senkungen zu verhindern).
  • Ist das Ergebnis der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft geringer als der Rechnungszins, kann es zu einer Verringerung der Pension kommen (eventuell kann die Senkung durch die Schwankungsrückstellung ausgeglichen werden).

Die Höhe des Rechnungszinses finden Sie in Punkt 17. Ihrer jährlichen Leistungsinformation.

Die Höhe der Schwankungsrückstellung finden Sie in Punkt 12. Ihrer jährlichen Leistungsinformation.

Sprechblasen der Rückfragen

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Für individuelle Informationen und Auskünfte zu Ihrem persönlichen Valida Vorsorgekonto kontaktieren Sie uns bitte telefonisch unter +43 1 316 48-7777 oder direkt über unser Kontaktformular.

Unser Kundenservice steht Ihnen gerne (Montag-Donnerstag 9-16 Uhr, Freitag 9-15 Uhr) zur Verfügung.