Abfertigung Neu: Bei Valida in besten Händen
Unternehmer:innen können ihre Vorsorgekasse frei wählen.
Die Betrieblichen Vorsorgekassen sind für die Abwicklung der verpflichtenden Abfertigung Neu zuständig. Wer ein neues Unternehmen gründet, muss für sich und seine Mitarbeiter:innen innerhalb von sechs Monaten eine Vorsorgekasse auswählen. Wenn man diese Frist versäumt, wird man durch den Dachverband der Sozialversicherungsträger einer Kasse zugewiesen.
Treffen Sie die richtige Wahl! Die Valida Vorsorgekasse überzeugt durch nachhaltige Kapitalanlage und moderne Kommunikation über das Valida Vorsorgeportal.
Sind Sie Neugründer und wollen sich und Ihre Mitarbeiter bei Valida anmelden? Hier geht’s direkt zum Beitrittsantrag: