Unsere Kund:innen profitieren in schwierigen Zeiten von der Kapitalgarantie auf Höhe der einbezahlten Beiträge.
100% Kapitalgarantie der Valida Vorsorgekasse
Die Valida Vorsorgekasse garantiert Ihnen Ihr gesetzlich festgelegtes Guthaben in der Höhe von 100% der einbezahlten Arbeitgeberbeiträge.
Konkret ist die Valida Vorsorgekasse gemäß § 24 Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG) dazu verpflichtet, auf einbezahlte Beiträge eine Kapitalgarantie zu gewährleisten. Eine negative Performance wirkt sich daher ausschließlich auf die bereits erzielten Veranlagungserträge aus.
Garantiert gut zu wissen
Die jährliche Kontoinformation ist ein reines Informationsschreiben und stellt keinen Anspruch auf Auszahlung oder Übertragung der Guthaben dar. Sobald ein Anspruch besteht, werden Sie umgehend im Valida Vorsorgeportal informiert oder Sie erhalten diese Information postalisch.
Mehr zu den Voraussetzungen eines Anspruchs bzw. einer Auszahlung finden Sie unter valida.at/auszahlung. Weitere Fragen und Antworten zum Thema Abfertigung Neu finden Sie in unseren FAQs.