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Bei Valida ist Ihr Geld sicher!

Unsere Kund:innen profitieren in schwierigen Zeiten von der Kapitalgarantie auf Höhe der einbezahlten Beiträge.

100% Kapitalgarantie der Valida Vorsorgekasse

Die Valida Vorsorgekasse garantiert Ihnen Ihr gesetzlich festgelegtes Guthaben in der Höhe von 100% der einbezahlten Arbeitgeberbeiträge.

Konkret ist die Valida Vorsorgekasse gemäß § 24 Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG) dazu verpflichtet, auf einbezahlte Beiträge eine Kapitalgarantie zu gewährleisten. Eine negative Performance wirkt sich daher ausschließlich auf die bereits erzielten Veranlagungserträge aus.

Mitarbeitervorsorge (Abfertigung Neu)

Die 100%ige Kapitalgarantie gilt dabei im Rahmen der Abfertigung Neu für die vom Arbeitgeber geleisteten Beiträge in Höhe von 1,53% des monatlichen Bruttoentgeltes, allenfalls übertragene Altabfertigungen und Beiträge aus einer anderen betrieblichen Vorsorgekasse.

Selbständigenvorsorge

Für die im Rahmen einer Selbständigenvorsorge durch den/die Unternehmer:in geleisteten Beiträge in die Valida Vorsorgekasse gilt ebenfalls die 100%ige Kapitalgarantie, wie auch für gegebenenfalls übertragene Beiträge aus einer anderen betrieblichen Vorsorgekasse.

Garantiert gut zu wissen

Die jährliche Kontoinformation ist ein reines Informationsschreiben und stellt keinen Anspruch auf Auszahlung oder Übertragung der Guthaben dar. Sobald ein Anspruch besteht, werden Sie umgehend im Valida Vorsorgeportal informiert oder Sie erhalten diese Information postalisch. 

Mehr zu den Voraussetzungen eines Anspruchs bzw. einer Auszahlung finden Sie unter valida.at/auszahlung. Weitere Fragen und Antworten zum Thema Abfertigung Neu finden Sie in unseren FAQs.

Dame öffnet das Valida Vorsorgeportal am Laptop
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