Gesetzesnovelle

Ein Überblick über die wichtigsten Beschlüsse.

Österreichisches Parlament

Der Nationalrat hat nun offiziell die Reform der zweiten Säule beschlossen, die am 01.01.2028 in Kraft tritt. Anbei ein Überblick über die Veränderungen und deren Vorteile für die Kund:innen der Valida Vorsorge Management:

Vorsorgekasse – Abfertigung Neu

"Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft"

Im Rahmen der Abfertigung Neu zahlt der Arbeitgeber monatlich 1,53 % des Bruttolohns aller Mitarbeiter:innen (bzw. Selbständige zahlen für sich selbst) in eine Betriebliche Vorsorgekasse, wie beispielsweise die Valida Vorsorgekasse.

Künftig wird es für alle Kund:innen in der Vorsorgekasse die Möglichkeit geben, zwischen zwei Produkten zu wählen:

  1. Abfertigung Neu – wie bisher. (Abfertigungs-Veranlagungsgemeinschaft) 
  2. Pensionsvorsorge (Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft).
    Hier wird das Kapital langfristig und renditeorientiert bis zum Pensionsantritt veranlagt.

 

In beiden Fällen besteht zum Pensionsantritt die Wahl zwischen

  • Einmalauszahlung (abzüglich 6 % Steuerabzug)
  • Lebenslanger steuerfreier Zusatzpension

Wer keine Entscheidung trifft, bleibt in der Abfertigung Neu. Ein Wechsel in die Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft wird für Valida Kund:innen voraussichtlich in Folge über das Valida Vorsorgeportal möglich sein. 

 

Automatische Kontozusammenführung

Nachdem die Betriebliche Vorsorgekasse für die Abwicklung der Abfertigung Neu vom Arbeitgeber ausgewählt wird, bedeutet ein Jobwechsel in vielen Fällen auch, dass der:die Arbeitnehmer:in Konten bei mehreren Kassen haben kann.

Künftig sind die Vorsorgekassen per Gesetz dazu verpflichtet, die einzelnen Guthaben auf das Konto der Kasse zu übertragen, bei der zum aktuellen Zeitpunkt Beiträge eingezahlt werden. Durch diese regelmäßigen Kontozusammenführungen gewinnen Erwerbstätige einen besseren Überblick über ihr Gesamtguthaben.

Pensionskasse

"Generalpensionskassenvertrag"

Der neu zu schaffende Generalpensionskassenvertrag (im Gesetzestext als Standardprodukt zur Übertragung von Vorsorgeansprüchen – SpÜV bezeichnet) eignet sich für jene Arbeitnehmer:innen, die über keinen Pensionskassenvertrag ihres Arbeitgebers verfügen sowie für Selbständige.

Zum Pensionsantritt können die Guthaben aus den Vorsorgekassen (beispielsweise Valida Vorsorgekasse), in den Generalpensionskassenvertrag einer Pensionskasse (beispielsweise Valida Pensionskasse) übertragen werden, um daraus eine lebenslange steuerfreie Zusatzpension zu erhalten. Dies gilt sowohl für die Guthaben in der Abfertigung Neu als auch in der neuen Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft.

 

Eigenbeiträge

Arbeitnehmer:innen mit einem Pensionskassenvertrag haben in der Regel die Möglichkeit, mit Eigenbeiträgen zusätzlich vorzusorgen. Derzeit sind die Pensionsauszahlungen, die aus Eigenbeiträgen im Rahmen des 1.000-Euro-Prämienmodells angespart wurden, steuerfrei. Künftig sind sämtliche Pensionsleistungen aus Eigenbeiträgen steuerbefreit – also auch jene Bestandteile, für die das 1.000-Euro-Prämienmodell nicht in Anspruch genommen wurde. Diese neue Regelung gilt für das Guthaben aus allen Eigenbeiträgen, die ab dem Jahr 2021 in eine Pensionskasse eingezahlt wurden. 

Darüber hinaus sind künftig aufgrund der Gesetzesnovelle bei Bedarf einmalige Abfindungen bei Pensionsantritt oder bei Austritt aus dem Beschäftigungsverhältnis möglich.

 

Abfindung

Die Abfindungsgrenze wird bei Pensionsantritt auf 20.000 € erhöht. Das bedeutet, dass man sich das Guthaben ausbezahlen lassen kann, sofern es zum Pensionsantritt unterhalb von 20.000 € liegt. Während der Erwerbsphase liegt die Abfindungsgrenze nach Austritt/Jobwechsel bei 10.000 €. Diese Beträge können von der Finanzmarktaufsicht künftig angepasst werden.

Für das Guthaben aus Eigenbeiträgen gibt es künftig keine Abfindungsgrenzen mehr.

 

Lebensphasenmodell

Künftig wird es für Pensionskassen möglich sein, ein Lebensphasenmodell nach dänischem Vorbild anzubieten. Dabei wird das Kapital abhängig vom Lebensalter veranlagt. Details über die konkrete Ausgestaltung sind in Vorbereitung.