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Pensionskassenlösungen zur Umsetzung von Human Resources Strategien

Laut Trend-Studie des Marktforschungsinstituts Spectra finden neun von zehn Arbeitnehmern das Thema „betriebliche Vorsorge“ für sich persönlich als wichtig. Trotzdem sind nur rund ein Viertel aller Arbeitnehmer in der glücklichen Situation, aufgrund eines Pensionskassenvertrags ihres Arbeitgebers eine spätere Zusatzpension zu beziehen.

Unternehmer, die Mitarbeitern eine solche Pensionskassenlösung bieten, positionieren sich im sogenannten „Kampf um die besten Köpfe“ als attraktiver Arbeitgeber.

Pensionskassenlösungen bieten – viel mehr als jeder andere sogenannte „Fringe Benefit“ – mehrere Gestaltungsmöglichkeiten, um gezielt jene Mitarbeiter zu fördern, die dem Unternehmen länger verbunden bleiben – und schaffen somit auch einen Anreiz für Arbeitnehmer zur Unternehmenstreue.

Vor allem folgende Gestaltungen dienen dazu, einen Mitarbeiterbindungseffekt zu erzeugen:

a)  Einbindung: Neue Mitarbeiter werden nicht automatisch sofort in eine Pensionskassenlösung eingebunden. Die Betriebsvereinbarung des Unternehmens regelt, ab wann. Übliche Wartezeiten auf die Einbindung in den Pensionskassenvertrag liegen bei ein bis zwei Jahren. Für das Unternehmen fallen bei frühzeitigen Kündigungen somit keine Kosten für die Betriebspensionen an.

b)  Unverfallbarkeit: Ebenso kann die Unverfallbarkeitsfrist – also jener Zeitpunkt, ab dem die Arbeitgeberbeiträge nicht mehr verloren gehen können - unterschiedlich geregelt sein. Diese beträgt bei neuen Dienstverhältnissen höchstens drei Jahre. Der Mitarbeiter profitiert also nur dann von einer späteren Zusatzpension, wenn er zumindest die Zeit bis zur Unverfallbarkeitsfrist tätig war.

c)   Hebung der Beiträge: Ebenso kann das Unternehmen die Höhe der Pensionskassenbeiträge abhängig vom Dienstalter steigern - um somit die treuen Mitarbeiter noch stärker zu fördern. Ein gängiges Beispiel ist die Erhöhung der Pensionskassenbeiträge im Fünfjahres-Schritt. Der Mitarbeiter profitiert also in diesem Fall alle fünf Dienstjahre von einer Erhöhung der finanziellen Zuwendung seines Arbeitgebers.

 

Förderung der Eigenbeiträge

Für Mitarbeiter mit einer Pensionskassenlösung besteht im Regelfall die Möglichkeit, sich das Pensionskassenguthaben mit Eigenbeiträgen aufzuwerten. Der Arbeitgeber kann diese Eigenbeiträge auch fördern: Die Möglichkeiten reichen von einer anteiligen Förderung (z.B.: 50 Prozent) bis zur Verdoppelung der Arbeitnehmerbeiträge durch den Arbeitgeber. Diese zusätzlichen Arbeitgeberbeiträge werden nur dann und nur so lange geleistet, solange der Arbeitnehmer eigene Beiträge bezahlt. Dies ist eine unter Mitarbeitern sehr beliebte Zuwendung zur Bindung an den Arbeitgeber.

Information für Mitarbeiter

Ein Tipp für die Personalverantwortlichen: Wenn Mitarbeiter über die Vorsorgelösung bestens Bescheid wissen, schätzen sie diesen Benefit umso mehr. So ist es vor allem empfehlenswert, über die Pensionskassenlösung im Intranet zu informieren und die Höhe der Beiträge am Lohnzettel anzuführen.

Resümee
Neben einem angemessenen Lohn sind die sogenannten Fringe Benefits zur Gewinnung und langfristiger Bindung qualifizierter Mitarbeiter notwendig. Pensionskassenlösungen räumen dem Arbeitgeber besonders effiziente Gestaltungsmöglichkeiten ein. Der Fringe Benefit “Pensionskassenbeiträge” begünstigt jene Mitarbeiter, die dem Arbeitgeber über einen längeren, klar definierten Zeitraum verbunden bleiben.