Kontakt Vorsorgekasse
VIELEN DANK!
Wir haben Ihre Anfrage erhalten. Die Bearbeitung erfolgt so schnell wie möglich.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass es je nach Anliegen etwas dauern kann. Bitte senden Sie keine mehrfachen Anfragen zum selben Thema, damit wir alle Anliegen effizient bearbeiten können.
In der Zwischenzeit finden Sie hier Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Sie haben eine Frage zur Verfügung oder Auszahlung?
Oder Ihr Arbeitsverhältnis wird/wurde beendet – was müssen Sie tun?
Wenn Ihr Arbeitsverhältnis beendet wurde, müssen Sie vorab nichts weiter tun.
Um Ihr Guthaben zu erhalten, muss ein Anspruch vorliegen. Dieser Anspruch wird uns vom Dachverband der Sozialversicherungsträger gemeldet. In diesem Fall informieren wir Sie automatisch, dass Ihre gewünschte Verfügungsmöglichkeit (z.B. Auszahlung) im Valida Vorsorgeportal eingereicht werden kann.
Weitere Informationen zur Auszahlung und zu den Fristen finden Sie unter valida.at/auszahlung.
Sie haben eine Frage zur Kontoinformation?
Die Kontoinformation dient ausschließlich Ihrer Information und hat keine Auswirkung auf eine mögliche Auszahlung oder Übertragung des Guthabens.
Sie finden Ihre Kontoinformation im Valida Vorsorgeportal.
Sie haben die Information zur Verfügung von uns erhalten?
Sie können Ihre gewünschte Verfügung im Valida Vorsorgeportal beantragen.
Sie haben Ihre Verfügung eingereicht – wann erhalten Sie die Auszahlung?
Über Ihren Auszahlungstermin werden Sie von uns mittels eines automatisierten Mails nach Bearbeitung Ihrer Angaben informiert - bitte entnehmen Sie daraus die für Sie relevanten Informationen.
Die Überweisung erfolgt grundsätzlich am 5. Banktag des übernächsten Monats nach Verfügung, sofern alle Beiträge vorhanden sind.
Bitte beachten Sie, dass sich der im automatisierten Mail angeführte Auszahlungstermin verändern kann. Darüber informieren wir nicht gesondert. Die Auszahlung erfolgt, sobald wir alle Informationen vom Dachverband der Sozialversicherungsträger erhalten haben. Eine Urgenz Ihrerseits ist nicht erforderlich.
Wann ist ein erneuter Anspruch gegeben?
Ein Verfügungsanspruch aus der Mitarbeitervorsorge besteht, wenn mindestens 36 Beitragsmonate seit der letzten Verfügung einbezahlt worden sind und ein Dienstverhältnis anspruchsrelevant bspw. durch Arbeitgeberkündigung, einvernehmliche Lösung oder berechtigten vorzeitigen Austritt beendet wurde. Ein Anspruch entsteht auch, wenn in den letzten fünf Jahren von keinem Arbeitgeber in Österreich Beiträge geleistet wurden oder spätestens bei Pensionsantritt.
Über einen Anspruch werden Sie von uns informiert.
Weitere Informationen zur Auszahlung und zu den Fristen finden Sie unter valida.at/auszahlung.