Ein Schritt in die richtige Richtung
Die Bundesregierung hat kürzlich konkrete Beschlüsse gefasst, um die betriebliche Vorsorge zu stärken. Anbei ein Überblick über die wichtigsten Veränderungen.
1. Abfertigung Neu - Betriebliche Vorsorgekasse
„Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft“:
Die Betrieblichen Vorsorgekassen werden künftig allen Arbeitnehmer:innen und Selbständigen neben der Abfertigung Neu auch die sogenannte Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft (VG) anbieten, die sich als Pensionsvorsorgeprodukt eignet. Dabei wird das Kapital langfristig und renditeorientiert ohne Kapitalgarantie bis zur Pension veranlagt. Zum Pensionsantritt kann der:die Kund:in zwischen einer Einmalauszahlung (bei 6% Steuerabzug) oder einer lebenslangen, steuerfreien Zusatzpension wählen.
Die Entscheidung zwischen Abfertigung oder Vorsorge-VG treffen die Privatkund:innen, die in Fachkreisen als „Anwartschaftsberechtigte“ bezeichnet werden, für sich selbst. Wer sich nicht entscheidet, bleibt in der Abfertigung. Ein Übertritt zur Vorsorge-VG ist jederzeit möglich, wobei sowohl das bisher angesparte Kapital aus der Abfertigung Neu übertragen als auch die künftigen laufenden Arbeitgeberbeiträge eingezahlt werden können.
Automatische Kontozusammenführung:
Künftig werden in der Abfertigung Neu die Guthaben von sogenannten „ruhenden Konten“ auf jenes Konto übertragen, auf das der Arbeitgeber (oder Selbständige) aktuell Beiträge einzahlt. Zum Hintergrund: Ein Jobwechsel bedeutet in vielen Fällen auch einen Wechsel der Vorsorgekasse, welche vom Arbeitgeber ausgewählt wird. Durch regelmäßige Kontozusammenführungen gewinnen Erwerbstätige künftig einen besseren Überblick über ihr Gesamtguthaben.
Kostensenkung:
Die Vermögensverwaltungskosten (auf die Assets under Management) der Vorsorgekassen dürfen künftig maximal 0,6 % (statt bisher 0,8%) pro Geschäftsjahr betragen. Dies gilt sowohl für die Abfertigung als auch für die Vorsorge-VG.
2. Pensionskasse
„Generalpensionskassenvertrag“:
Er dient Arbeitnehmer:innen und Selbständigen, die keinen Pensionskassenvertrag durch den Arbeitgeber haben und wird im Gesetzestext als „Standardprodukt zur Übertragung von Vorsorgeansprüchen (SpÜV)“ bezeichnet. Zum Pensionsantritt können die Guthaben aus der Vorsorgekasse (sowohl Abfertigung Neu als auch „Vorsorge-VG“) in einen Generalpensionskassenvertrag übertragen werden. Die Pensionskasse leistet daraus eine lebenslange steuerfreie Zusatzpension.
Eigenbeiträge:
Arbeitnehmer:innen mit einem Pensionskassenvertrag haben in der Regel die Möglichkeit, mit Eigenbeiträgen zusätzlich vorzusorgen. Sowohl einmalige Abfindungen als auch die laufenden Zusatzpensionen aus Eigenbeiträgen sind künftig steuerbefreit.
Abfindungsgrenzbetrag:
Die Abfindungsgrenze wird von derzeit 16.500 € auf 20.000 € bei Pensionsantritt erhöht und auf 10.000 € in der Erwerbsphase reduziert. Das bedeutet: Wenn das Kapital nach Beendigung eines Dienstverhältnisses unter diesem Betrag liegt, kann es zu einer einmaligen Auszahlung kommen. Das Kapital aus Eigenbeiträgen kann zum Pensionsantritt jedenfalls (ohne festgesetzte Abfindungsgrenze) abgefunden werden.
Lebensphasenmodell:
Für Pensionskassen wird es künftig gesetzlich möglich sein, das Kapital abhängig von der Lebensphase der Privatkund:innen zu veranlagen. Junge Menschen sehen aufgrund der langfristig hohen Renditechancen Vorteile in der dynamischen Veranlagung. Für Pensionist:innen hingegen eignen sich konservative Strategien, um die Wahrscheinlichkeit von Schwankungen bei der Auszahlungshöhe zu minimieren. In der Valida Pensionskasse ist ein solches modernes Modell nach internationalem Vorbild bereits in Vorbereitung.
Resümee
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass all diese Reformen deutliche Vorteile für unsere Kund:innen bewirken: Sie profitieren von einem größeren Angebot, besseren Veranlagungsmöglichkeiten und erweiterten steuerlichen Vorteilen. Die Kombination aus Vorsorge-VG und Generalpensionskassenvertrag bietet nun allen Arbeitnehmer:innen und Selbständigen die Möglichkeit einer betrieblichen Zusatzpension.
Um jedoch eine maßgebliche Verbreiterung der in Österreich leider schwach ausgeprägten zweiten Säule zu erreichen, sind weitere tiefgreifende Gesetzesänderungen notwendig. Eine meines Erachtens sehr sinnvolle Maßnahme wäre, sämtliche Arbeitnehmer:innen und Selbständigen automatisch in die neue Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft einzubeziehen. So kämen wir dem Ziel näher, dass in Zukunft möglichst alle Pensionist:innen zusätzliche Leistungen aus der betrieblichen Vorsorge beziehen.
Autor
Dr. Philipp Mayer
Vorstandsmitglied in der Valida Vorsorge Management