Vollübertritt

Arbeitgeber können Dienstälteren den Wechsel ins moderne Abfertigungs-System anbieten 

Seit 1. Jänner 2003 gilt bekanntlich für sämtliche neuen Dienstverhältnisse die Abfertigung Neu. Dabei bezahlt der Arbeitgeber 1,53 % des Bruttolohns in eine Betriebliche Vorsorgekasse seiner Wahl. Die Vorsorgekasse veranlagt dieses unverfallbare Sondervermögen am Kapitalmarkt. Spätestens zum Pensionsantritt entsteht ein Anspruch auf Auszahlung. Doch auch für Mitarbeiter mit älteren Dienstverträgen besteht die Möglichkeit, in die Abfertigung Neu überzutreten: Der sogenannte Vollübertritt. Dabei überträgt der Arbeitgeber mindestens 50 % des Altabfertigungs-Anspruchs der begünstigten Mitarbeiter in eine Betriebliche Vorsorgekasse. Ab dann gelten die Konditionen der Abfertigung Neu. Der Mitarbeiter erhält zusätzlich zu der Übertragung aus der Abfertigung Alt nun auch monatlich 1,53% des Bruttolohns als Abfertigung Neu. Ein Vollübertritt ist nur möglich, wenn Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer besteht.

Kein Konto in Abfertigung Alt

Mitarbeiter im alten Abfertigungssystem verfügen über kein Konto, sondern nur über ein fiktives Vermögen das sprunghaft mit dem Dienstalter steigt und nach 25 Jahren das Maximum von einem Jahresgehalt erreicht. Im Falle einer Selbstkündigung verliert der Arbeitnehmer seine Ansprüche gänzlich.

 

Aus Sicht des Arbeitnehmers sieht ein Vollübertritt durchwegs vorteilhaft aus:

  • Unverfallbarkeit
    Der wichtigste Vorteil aus Sicht des Mitarbeiters ist sicherlich, dass er sein Guthaben nicht mehr verlieren kann — auch nicht durch Selbstkündigung.
  • Möglichkeit einer Zusatzpension
    Der Mitarbeiter kann sein Guthaben spätestens zum Pensionsantritt als lebenslange steuerfreie Zusatzpension nutzen. Diese Option wirkt im Zuge der immer größer werdenden Pensionslücken sehr attraktiv.
  • Hinterbliebenenvorsorge
    Im Ablebensfall kommt das Guthaben aus der Abfertigung Neu zu 100 % den Hinterbliebenen zugute.

    Der Arbeitgeber ist in jedem Fall gut beraten, seine Liquiditätssituation zu überprüfen, bevor er seinen Mitarbeitern den Vollübertritt anbietet. Sollte er über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, so profitiert auch der Unternehmer von einigen Vorteilen:
  • Fixe, planbare Kosten
    Die Kosten für die Abfertigung liegen bei exakt 1,53 % der Bruttobezüge und sind somit kontinuierlich und planbar. In der Abfertigung Alt kann die Kündigung oder Pensionierung eines Mitarbeiters kurzfristig hohe Kosten von bis zu einem Jahresbezug verursachen.
  • Betriebsausgabe abschreibbar
    Die laufenden Beiträge sind als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar.
  • Keine Rückstellungen erforderlich
    Für den Arbeitgeber besteht keine Pflicht zur Bildung von Bilanzrückstellungen.

Resümee

Das Angebot eines Vollübertritts ist eine Zuwendung des Unternehmers an seine langjährigen Mitarbeiter. Das Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter ist Voraussetzung. Wenn der Arbeitgeber über ausreichend Liquidität verfügt, ist der Vollübertritt aus Unternehmenssicht empfehlenswert. 

Vergleich der beiden Abfertigungs-Systeme
  Abfertigung Alt Abfertigung Neu
Anspruch Erst nach drei Dienstjahren. Nur bei Arbeitgeberkündigung, einvernehmlicher Auflösung, berechtigtem vorzeitigem Austritt oder ungerechtfertigter Entlassung. In anderen Fällen geht der Anspruch verloren. Guthaben kann nicht mehr verloren gehen. Der Anspruch richtet sich an die Betriebliche Vorsorgekasse.
Höhe Die Höhe der Abfertigung ist nach der Länge des Dienstverhältnisses gestaffelt und wächst in unregelmäßigen Sprüngen bis auf maximal ein Jahresentgelt nach 25 Dienstjahren. Der Arbeitgeber bezahlt monatlich 1,53 % des Bruttolohns in eine Betriebliche Vorsorgekasse. Das Guthaben der Mitarbeiter steigt kontinuierlich.
Kriterien für Begünstigung Arbeitnehmer mit Dienstverhältnissen, die bis 31. 12. 2002 abgeschlossen wurden. Arbeitnehmer mit Dienstverhältnissen, die ab 1. 1. 2003 abgeschlossen wurden. Seit 2008 auch Selbstständige.