Betriebliche Vorsorge

Unternehmer und Mitarbeiter profitieren

Österreich schneidet beim Thema betriebliche Vorsorge im internationalen Vergleich unterdurchschnittlich ab. Nur rund jeder fünfte Arbeitnehmer ist in einen Pensionskassenvertrag integriert. In der Schweiz oder den Niederlanden gibt es die zweite Säule für nahezu jeden Arbeitnehmer. In diesen Ländern sind betriebliche Vorsorgelösungen obligatorisch.

Die betriebliche Vorsorge scheitert hierzulande allerdings nicht bloß wegen der ausbleibenden gesetzlichen Pflicht, sondern auch am mangelnden Wissen über die Vorteile. Aus Sicht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist eine betriebliche Vorsorgelösung ein sehr willkommener Fringe Benefit. Denn sie profitieren von laufenden Beiträgen durch ihre Arbeitgeber, aus denen sich über mehrere Jahre oder Jahrzehnte hinweg ein beträchtliches Guthaben bildet. Zum Pensionsantritt leistet die Pensionskasse daraus eine Zusatzpension aus der zweiten Säule. In Anbetracht der immer größer werdenden Pensionslücken erscheinen Zusätze zu den staatlichen Leistungen im Ruhestand als essentiell. Weiters sind in Pensionskassenverträgen meist auch Regelungen bezüglich Hinterbliebenenvorsorge und Berufsunfähigkeitspensionen festgeschrieben.

Doch wie kann man Arbeitgeber von einer solchen Pensionskassenlösung überzeugen? Anbei kurz skizziert die wichtigsten Pro-Argumente:

1. Steuervorteile

Für den Arbeitgeber gestalten sich Pensionskassenbeiträge deutlich günstiger als Lohnzahlungen. Denn Pensionskassenbeiträge sind frei von Lohnnebenkosten, welche in Österreich bei 30 Prozent liegen. (siehe Tabelle unten)

Vergleich Lohnerhöhung gegenüber Betriebspension

Für den Arbeitnehmer entfällt die Einkommensteuer- und Sozialversicherungspflicht. Außerdem sind Arbeitgeberbeiträge in die Pensionskasse steuerlich absetzbar.

 

2. Mitarbeiterbindung

Unternehmer positionieren sich mithilfe des beliebten Benefits „Pensionskassenlösung“ als attraktive Arbeitgeber im sogenannten „Kampf um die besten Köpfe". Nachdem Pensionskassenverträge sehr individuell gestaltbar sind, können jene Mitarbeiter zusätzlich gefördert und belohnt werden, die dem Unternehmen länger verbunden bleiben.  Arbeitgeber können Mitarbeiter erst ab einem definierten Dienstalter (z. B.: zwei Jahre) in den Pensionskassenvertrag einbinden und die Arbeitgeberbeiträge bei höherem Dienstalter erhöhen. So ist beispielsweise eine Erhöhung der Beiträge im Fünfjahresintervall möglich.

Pensionskassenlösungen stellen somit eine Win-Win-Situation für Arbeitnehmer und Arbeitgeber dar.