Pensionsschwankungen einfach erklärt

Warum Pensionskassenleistungen in manchen Jahren steigen und in anderen Jahren sinken. 

Wie wird denn eigentlich die genaue Höhe einer Pensionskassen-Pension in einem beitragsorientierten Modell berechnet? Diese Frage stellen sich viele Pensionist:innen bei Betrachtung ihrer Renteninformation.

Zunächst berechnet die Pensionskasse zum Pensionsantritt die Anfangspension oder Erstpension. Hier ist es nicht ausreichend, einfach das Guthaben auf Grundlage der verbleibenden Lebenserwartung monatlich aufzuteilen. Nachdem die Pensionskasse das Kapital veranlagt, geht man von einem Veranlagungsergebnis aus, um welches das bestehende Guthaben jährlich erhöht wird. Diesen Zielwert nennt man vereinfacht „Prognosezins“ oder im Fachjargon „Rechnungszins“, der mit dem arbeitgebenden Unternehmen bei Vertragsabschluss vereinbart wird. Ein Rechnungszins von beispielsweise 2,5% bedeutet, dass die laufende Pension immer gleichbleibt, so die Pensionskasse jedes Jahr exakt 2,5% an den Kapitalmärkten erwirtschaftet. So viel zur Theorie.

In der Praxis ist klar, dass sowohl Kapitalmärkte als auch Veranlagungsergebnisse und somit in Folge auch die Leistungen aus der Pensionskasse schwanken. 

Um die Verluste für Pensionist:innen nach schlechten Veranlagungsjahren gering zu halten, verschiebt die Pensionskasse gesetzlich verpflichtet Teile der Veranlagungsgewinne in die sogenannte „Schwankungsrückstellung“.

Diese wird oft mit einem Reservekanister verglichen. Man bewahrt sich Sprit auf, den man bei Knappheit verwenden kann. Wenn die Performance in einem der Folgejahre deutlich unter dem Rechnungszins liegt, kann man Kapital aus der Schwankungsrückstellung entnehmen und somit Pensionskürzungen vermeiden oder vermindern.  

Grafik zum Rechnungszins
Grafik: Rechnungszins ist der Zielwert bei Vertragsabschluss
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Somit ergeben sich jährlich drei Szenarien aus Sicht der Pensionist:innen:

  • Szenario 1: Jahresergebnis = Rechnungszins
    Das Jahresergebnis ist gleich hoch wie der Rechnungszins. Die Pension wird in gleicher Höhe ausgezahlt.

  • Szenario 2: Jahresergebnis > Rechnungszins
    Das Jahresergebnis liegt über dem Rechnungszins. Die Pensionskasse dotiert Kapital in die Schwankungsrückstellung, um spätere Pensionssenkungen zu verhindern. Darüber hinaus kann es zu einer Erhöhung der Pension kommen.

  • Szenario 3: Jahresergebnis < Rechnungszins
    Das Jahresergebnis liegt unter dem Rechnungszins. Die Pensionskasse kann Kapital aus der Schwankungsrückstellung entnehmen. Wenn die Schwankungsrückstellung nicht ausreicht, kann es zu einer Verringerung der Pension kommen.

Kurz gefasst kann man sagen: Ein höherer Rechnungszins bedeutet eine höhere Anfangspension, allerdings auch ein höheres Risiko für spätere Kürzungen.

 

Frau mit Laptop sitzt bei Schreibtisch und Kaffee

Versicherungstechnisches Ergebnis

Zusätzlich spielt auch das sogenannte „Versicherungstechnische Ergebnis“ eine Rolle – wenn auch keine so gewichtige, wie das Verhältnis der Performance zum Rechnungszins. Das Versicherungstechnische Ergebnis gibt die Abweichungen der prognostizierten Werte für Lebenserwartung, Tod oder Berufsunfähigkeit von den tatsächlichen Werten an.

 

Weitere Aspekte

Zur Komplexität des Pensionskassenwesens tragen vor allem noch folgende Aspekte bei:

  • Die Guthaben der einzelnen Pensionist:innen werden in unterschiedlichen sogenannten Veranlagungs- und Risikogemeinschaften (VRG) veranlagt. In welcher VRG welche:r Pensionist:in sich befindet, hängt meistens vom ehemaligen Arbeitgeber ab. Die einzelnen VRG verfolgen unterschiedliche Veranlagungsstrategien. Die Performance einer dynamischen VRG ist in guten Aktienjahren im Normalfall deutlich besser als jene einer konservativen VRG.

  • Die Rechnungszinsen sind sehr unterschiedlich hoch. Meistens sehen alte Verträge deutlich höhere Rechnungszinsen vor. Der höchste Wert liegt bei 6,5%. Für Neu-Verträge gilt eine Obergrenze von 2%. Pensionist:innen mit niedrigen Rechnungszinsen sind von deutlich niedrigeren Schwankungen ihrer Pensionshöhen betroffen als jene mit Alt-Verträgen und demensprechend höheren Rechnungszinsen.

  • Einige Privatkund:innen haben während der Erwerbsphase die Möglichkeit, aufgrund des Lebensphasenmodells die Veranlagungsstrategie zu variieren. Vor dem Pensionsantritt können sämtliche Kund:innen in die sogenannte Sicherheits-VRG wechseln, in der keine Kürzungen im Vergleich zur Erstpension möglich sind. All das wirkt sich stark auf die Kalkulation der Pensionshöhen aus.  

Pensionskassenlösungen sind jedoch trotz aller Komplexität ein sehr gefragter Benefit. Arbeitnehmer:innen erhalten laufende Beiträge ihrer Arbeitgeber und profitieren von einer späteren Zusatzpension. Staatliche Leistungen werden in vielen Fällen nur mehr den Grundbedarf decken können. Für ein Mindestmaß an Wohlstand im Ruhestand bedarf es rechtzeitiger finanzieller Vorsorge-Maßnahmen: im Idealfall durch den Arbeitgeber.

Sabine Koszteczky, Bereichsleiterin Markt und Kunde

Autorin

Mag. Sabine Koszteczky
Leiterin des Bereichs „Markt und Kunde“ in der Valida Vorsorge Management.