Pensionsvorsorge
Ich habe vorgesorgt!

Pensionskasse

Die Valida Pension AG ist einer der führenden Anbieter für Pensionskassenlösungen am österreichischen Markt. Die Pensionskasse besteht seit 1990 und ist in zahlreichen Branchen vertreten. Zu unseren Kunden zählen unter anderem die Energie AG Oberösterreich, die Brau Union AG oder die Universität Wien. Derzeit verfügen bereits über 280.000 Arbeitnehmer und Pensionisten über ein Betriebspensionskonto bei der Valida Pension – deren verwaltetes Vermögen erreicht mit Jahresende 2021 einen Wert von rund 7,4 Milliarden Euro.

Valida

Sinnvolle Ergänzung zur staatlichen Pension

Pensionskassen sind ein Weg der betrieblichen Vorsorge, bei dem der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter Beiträge in eigens dafür eingerichtete Veranlagungs- und Risikogemeinschaften leistet. Die Mitarbeiter haben daraus Anspruch auf eine Betriebspension. Die Auszahlung wird von der Pensionskasse durchgeführt. Es besteht eine strenge Trennung zwischen dem Vermögen der Pensionskasse und der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft. 

Ihre Vorteile

  • Mitarbeiterbindung
  • Minimaler Administrationsaufwand beim Arbeitgeber
  • Transparenz
  • Frei von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen
  • Erhöhung der Pension durch freiwillige Eigenbeiträge der Arbeitnehmer
  • Staatliche Förderung mit Prämien für Beiträge bis zu EUR 1.000,00
  • Begünstigte Versicherungssteuer mit 2,5 %
  • Übertragung von bestehenden Pensionszusagen möglich

Was ist beim Vertragsabschluss zu beachten?

Der Arbeitgeber schließt mit der Valida Pension einen Pensionskassenvertrag ab. Der Arbeitgeber trifft mit seinem Arbeitnehmer innerbertrieblich eine Vereinbarung und schließt danach mit der Valida Pensions AG einen Pensionskassenvertrag ab. 

Wird der Arbeitnehmer durch einen Betriebsrat vertreten, erfolgt der Beitritt mittels Betriebsvereinbarung, sonst durch Einzelverträge (Vorsorgevereinbarungen). Die wichtigsten Punkte, wie beispielsweise die Höhe der Beiträge, sind in diesen Vereinbarungen geregelt.

Kann die Betriebspension noch zusätzlich erhöht werden?

Der Arbeitnehmer kann seine Pension zusätzlich durch eigene Beiträge an die Pensionskasse erhöhen.

Welche Leistungen erhält der Arbeitnehmer?

Folgende Pensionen werden im Leistungsfall ausbezahlt:

  • Laufende Pensionen für regelmäßige und planbare Zusatzvorsorge – Einmalzahlungen nur bei niedrigen Pensionsansprüchen.
  • Durch die Alterspension ist der Lebensstandard nach der aktiven Berufstätigkeit besser abgesichert
  • Durch eine Hinterbliebenenpension sind Ehepartner (je nach Regelung auch Lebenspartner) und Kinder im Todesfall des Arbeitnehmers besser versorgt.
  • Ein Berufsunfähigkeitsschutz, der grundsätzlich ebenfalls vereinbart wird, sichert das Einkommen bei Berufsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall.

Nach welchen Kriterien veranlagt die Valida Pension das Kapital ihrer Kunden?

Die Valida veranlagt die Beiträge ertragsorientiert und risikobewusst nach sehr genauen gesetzlichen Vorschriften. Sparsame Verwaltung und Einhaltung der Veranlagungsvorschriften werden von verschiedenen Prüforganen (z. B. Finanzmarktaufsicht) laufend geprüft.

Kann ein Arbeitnehmer seine Ansprüche an die Pensionskasse verlieren?

Bei Vertragsabschluss wird die sogenannte Unverfallbarkeitsfrist festgelegt (0 bis max. 3 Jahre). Nach Ablauf dieser Frist kann ein Arbeitnehmer seine Anwartschaften nicht mehr verlieren, auch wenn er aus eigenem Antrieb das Unternehmen verlässt. Sollte das beitragszahlende Unternehmen nicht mehr bestehen, sind die Pensionen jedenfalls sicher: Sie werden von der unabhängigen Pensionskasse weiter ausgezahlt.

Wie lange muss der Arbeitgeber Beiträge für seine Mitarbeiter einzahlen?

Die Verpflichtung des Arbeitgebers laufend Beiträge für den Arbeitnehmer zu leisten, endet, sobald das Dienstverhältnis endet.

Aktuelle Werte 2024

Staatliche Prämie für das 1.000-Euro-Prämienmodell 4,25 %

Um Ihre spätere Betriebspension zu erhöhen haben Sie in der Regel die Möglichkeit, zusätzlich zu den Arbeitgeberbeiträgen freiwillig eigene Beiträge zu leisten. Bei Inanspruchnahme des 1.000-Euro-Prämienmodells gemäß § 108a Einkommensteuergesetz (EStG) können Sie eigene Pensionskassenbeiträge bis zu EUR 1.000,- jährlich leisten und dafür die staatliche Prämie beantragen. Die Betriebspension aus den prämienbegünstigten Beiträgen ist zu 100 % steuerfrei.

Sie haben noch keinen Prämienantrag gestellt? Dann können Sie dies jederzeit nachholen! Den Prämienantrag finden Sie auf www.valida.at.

Abfindungsgrenze: EUR 15.600,00

Die Abfindungsgrenze gemäß § 1 (2) Pensionskassengesetz (PKG) wird jährlich neu festgelegt.

Eine Pensionskassenvorsorge sieht gemäß Gesetz eine monatliche Pensionszahlung vor. Ausgenommen davon sind Anwartschaftsberechtigte und Leistungsberechtigte, die ein Pensionskapital unter der Abfindungsgrenze angespart haben. Diese werden bei einem Leistungsanspruch darüber informiert, dass sie keine laufende monatliche Betriebspension sondern eine einmalige Abfindung erhalten.

Geringfügigkeitsgrenze (monatlich): EUR 518,44

Bis zur Höhe der Geringfügigkeitsgrenze entfällt die Beitragspflicht zur österreichischen Sozialversicherung.

Höchstbeitragsgrundlage (monatlich): EUR 6.060,00

Die Höchstbeitragsgrundlage (HBG) stellt eine monatliche Einkommensschwelle dar, oberhalb derer das Einkommen zur österreichischen Sozialversicherung beitragsfrei bleibt.

Dame öffnet das Valida Vorsorgeportal am Laptop
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