Wechsel der Vorsorgekasse

Ein Wechsel der betrieblichen Vorsorgekasse (BVK) ist immer nur zum Ende des Kalenderjahres möglich. Die Kündigungsfrist beträgt bei einer einseitigen Kündigung 6 Monate. Einvernehmlich kann der Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten gelöst werden.

Valida

Die Valida Plus AG ist die Betriebliche Vorsorgekasse (BVK) in der Valida Vorsorge Management. Als zweitgrößter Anbieter am Markt, mit einer günstigen Kostenstruktur und einer überdurchschnittlichen Performance, positioniert sie sich im Spitzenfeld der Österreichischen Vorsorgekassen.

Die Valida steht auf dem soliden Fundament der Expertise und Marktposition ihrer starken Eigentümer (Raiffeisen Bank International AG, Uniqa Insurance Group AG, Schelhammer Capital Bank AG). Optimale Kundennähe durch ein flächendeckendes Vertriebsnetz (Raiffeisen-Bankstellen, UNIQA-Service Center, …) garantiert Full Service bei der Leistung.

Wie funktioniert der Wechsel?

Ihre Vorteile

  • Niedrige Verwaltungskosten von nur mehr 1,5 % (Gebietskrankenkasse: 0,3 % der Beiträge)
  • All Inclusive bei den Vermögensverwaltungskosten: 0,7 % p. a., keine Depotgebühren, keine Kontoführungskosten
  • Keine Übertragungskosten beim Vollübertritt von der Abfertigung Alt in die Abfertigung Neu (bei den Mitbewerbern zwischen 0,5 % und 1,5 %, maximal 250 € bis 500 € pro Übertragung)
  • Höchstes Know-how in der Veranlagung
  • Bestmögliche Kundenbetreuung und laufende Beratung
  • Valida Vorsorgeportal und umfassendes Informationsmaterial für Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber

Wie kann ich die Vorteile der Valida Vorsorgekasse nutzen

  1. Neue Betriebliche Vorsorgekasse (BVK) wählen
    Unternehmen mit Betriebsrat: Neue Betriebsvereinbarung über die Auswahl der neuen BVK abschließen.
    Unternehmen ohne Betriebsrat: Alle Mitarbeiter einzeln mittels Mitarbeiterinformation (ein Aushang reicht nicht aus), binnen einer Woche nach Auswahl nachweislich über die neue BVK informieren und eine zweiwöchige Einspruchsfrist einhalten.

  2. Beitrittsvertrag mit neuer Betrieblichen Vorsorgekasse abschließen
    Die „alte BVK“ darf die Kündigung nur dann annehmen, wenn ein rechtsgültiger Vertrag mit der neuen BVK vorgewiesen werden kann, der vom Kunden firmenmäßig gezeichnet wurde.

    Bitte achten Sie beim Ausfüllen des Beitrittsantrags auf die vollständige und richtige Angabe aller Ihrer Dienstgeberkontonummern bzw. Ihrer 10-stelligen Sozialversicherungsnummer. Geben Sie bitte auch an, von welcher Kasse Sie zur Valida Plus wechseln.

  3. Kündigung des Vertrags mit der alten Betrieblichen Vorsorgekasse
    Die Kündigung ist schriftlich, mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum nächsten Bilanzstichtag (31.12.) der Betrieblichen Vorsorgekasse (BVK) möglich. Ihr Kündigungsschreiben muss also bis spätestens 30.06. bei Ihrer alten BVK eintreffen. Nach Ablauf dieser Kündigungsfrist oder nach einer Zwangszuweisung ist eine Beendigung unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist möglich (im ersten Fall nur einvernehmlich mit der alten BVK bis spätestens 30.09., im zweiten Fall reicht das Einlangen des Kündigungsschreibens bis spätestens 30.9. des Kündigungsjahres).

 

Jetzt schnell und unkompliziert wechseln! Mit dem Online-Antrag zum Wechsel der Vorsorgekasse.

Wechsel Ihrer Vorsorgekasse mittels Servicepaket

Als Alternative zum Online-Wechsel nutzen Sie bitte unser jeweiliges Servicepaket (Mitarbeitervorsorge und Selbständigenvorsorge).

 

Sie wählen lediglich die entsprechende Fremdkasse. Neben der automatischen Befüllung der Adressfelder generiert sich auf der letzten Seite eine Übernahmeerklärung, in der die Valida Vorsorgekasse (Valida Plus AG) die Bereitschaft zur Übernahme von Ihnen als Kund:in bestätigt.

 

Schicken Sie eine Kopie des firmenmäßig gezeichneten Wechselantrages und die Übernahmeerklärung an die bisherige Kasse. Das ganze Paket übermitteln Sie uns dann bitte auch mittels Kontaktformular.

 

Noch einfacher? Erteilen Sie uns am Formular auch die Vollmacht zum Wechsel, übernehmen wir für Sie diese Schritte.