Vollübertritt in Abfertigung Neu

Steuerfreie Zusatzpension möglich

Seit 1. Jänner 2003 gilt bekanntlich für sämtliche neuen Dienstverhältnisse die Abfertigung Neu. Dabei zahlt der Arbeitgeber 1,53 Prozent des Bruttolohns des Mitarbeiters in eine Betriebliche Vorsorgekasse seiner Wahl ein. Doch auch für Mitarbeiter mit älteren Dienstverträgen besteht die Möglichkeit, durch einen Vollübertritt in das System der Abfertigung Neu zu wechseln. 

Bei einem Vollübertritt überträgt der Arbeitgeber das fiktive Abfertigungsguthaben aus der Abfertigung Alt in jene Betriebliche Vorsorgekasse, bei der auch seine Mitarbeiter aus der Abfertigung Neu begünstigt sind. Einer der großen Vorteile aus Sicht der Mitarbeiter lautet: Aus der Abfertigung Neu kann man eine lebenslange, steuerfreie Zusatzpension generieren.

28.09.2020 - September