Umfrage

Zwei Drittel wünschen sich betriebliche Vorsorge

Valida Vorsorge Management präsentierte im Rahmen eines virtuellen Pressegespräches, die von ihr beauftragte und vom Marktforschungsinstitut Spectra im November des Vorjahres durchgeführte Trend-Studie zur betrieblichen Altersvorsorge. Die repräsentative Studie (n= 1.801) vergleicht Zahlen von 2018 und 2020 und zeigt erstmals, wie sich die Corona-Pandemie auf die Sichtweise der Österreicherinnen und Österreicher auf finanzielle Altersvorsorge auswirkt. Studienautor Christian Baumann, Partner bei Spectra, erläuterte, dass die Zahl jener Personen, die angeben von ihrer zukünftigen staatlichen Pension nicht gut leben zu können im Vergleich zu 2018 mit 68 Prozent auf unverändert hohem Niveau bleibt (2018: 73 Prozent). Allerdings zeigt die Corona-Pandemie klare Auswirkungen auf die Einstellung der Österreicherinnen und Österreicher zur finanziellen Altersvorsorge. Für 28 Prozent der Befragten ist finanzielle Sicherheit im Alter durch die Pandemie noch wichtiger geworden als vorher, da sie sich auf die staatliche Pension nicht verlassen können. 23 Prozent gaben an, pandemiebedingt weniger Einkommen für Pensionsvorsoge zur Verfügung zu haben. 

Betriebliche Vorsorge rückt weiter ins Interesse der Österreicherinnen und Österreicher 

Die betriebliche Vorsorge ist ein bedeutendes Thema für die Arbeitnehmer. 89 Prozent beurteilen dieses Thema für sich persönlich als wichtig bis sehr wichtig. Die Gründe für die Wichtigkeit dieses Themas zielen darauf ab, dass man sie als Wertschätzung dem Mitarbeiter gegenüber einstuft und als Belohnung für langjährige Treue sieht. 13 Prozent sehen sie als Absicherung für die Zukunft, weitere 12 Prozent als finanzielle Absicherung, um den Lebensstandard in der Pension halten zu können.  
 
40 Prozent der berufstätigen Anwartschaftsberechtigten geben an, dass ihr Unternehmen für sie eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen hat. Das sind im Vergleich zur Messung 2018 plus 3 Prozentpunkte. Das am häufigsten abgeschlossene Modell der betrieblichen Altersvorsorge ist mit 44 Prozent ein Vertrag mit einer Pensionskasse, gefolgt von der Zukunftssicherung und der Kollektivversicherung mit je 18 Prozent. Die individuelle Pensionszusage ist mit nur 5 Prozent noch kaum verbreitet. Die Zufriedenheit mit den abgeschlossenen Vorsorgemodellen ist hoch. 78 Prozent der Arbeitnehmer – und damit 18 Prozentpunkte mehr als 2018 - für die ein Vorsorgemodell abgeschlossen wurde, sind mit diesem zufrieden bis sehr zufrieden. Darüber hinaus sprechen sich 65 Prozent für eine verpflichtende betriebliche Vorsorge aus. 

Mehr als 80 % wünschen sich Förderung bei Leistung höherer Eigenbeiträge zur betrieblichen Pensionsvorsorge  

Zusätzlich zu den Einlagen des Unternehmens zahlen 38 Prozent auch Eigenbeiträge in das Vorsorgemodell ein. Grundsätzlich ist der Wunsch, Eigenbeiträge zu leisten, bei 60 Prozent vorhanden (2018: 53 Prozent). Wobei man sich hier zu 81 Prozent (+8 Prozentpunkte) ein flexibles Einzahlungsmodell wünschen würde, in das man bei Bedarf jederzeit auch höhere Beiträge einzahlen kann. Und würden diese Eigenbeiträge auch noch staatlich gefördert werden (zB. frei von Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht), könnten sich sogar 89 Prozent (+ 6 Prozentpunkte) vorstellen, höhere Eigenbeiträge zu leisten. „Wir hoffen, dass unsere langjährige Forderung nach der Einführung des Exempt-Exempt-Taxed Prinzips bald auf offene Ohren seitens Politik stößt. Demnach soll es keine Versteuerung in der Einzahlungsphase und keine Versteuerung in der Veranlagungsphase geben, sondern erst in der Leistungsphase zu einer Versteuerung kommen. Dem Staat entgehen in diesem Szenario zwar Steuer-Einnahmen in der Einzahlungsphase, langfristig entstehen aber Mehreinnahmen durch Versteuerung in der Leistungsphase und höhere Kaufkraft der Pensionisten“, so Martin Sardelic zu einer langjährigen Forderung. Darüber hinaus wäre es wünschenswert, in Kollektivverträgen verstärkt Pensionskassenlösungen als Verpflichtung für die Arbeitgeber aufzunehmen, so Sardelic weiter. 

Abfertigung Neu durch längere Liegedauer und mehr Flexibilität als Instrument der Pensionsvorsorge stärken 

Das Wissen über die Abfertigung als laufende Zusatzpension ist mehrheitlich vorhanden und seit 2018 sogar tendenziell leicht gestiegen. 59 Prozent der Anwartschaftsberechtigten ist bekannt, dass die Abfertigungsansprüche nicht nur per Einmalzahlung sondern auch als monatliche Zusatzpension verwendet werden können.  

Stellt man die Anwartschaftsberechtigten vor die Wahl, wie die Auszahlung der Abfertigung erfolgen soll, so ist die klare Mehrheit von 62 Prozent (+3 Prozentpunkte) für die wahlweise Auszahlung als Einmalzahlung oder als Zusatzpension. Generell geht aber die Tendenz eher Richtung Einmalzahlung. 21 Prozent der Anwartschaftsberechtigten votieren für die einmalige Auszahlung, 17 Prozent für die monatliche Zusatzpension.  

Ein geringer Anteil von 15% Prozent der Anwartschaftsberechtigten würde sich die Abfertigungsansprüche in jedem Fall nicht vor Pensionsantritt auszahlen lassen. Für alle anderen gäbe es aber genügend Anreize, diesem Vorgehen zu folgen: eine attraktive Verzinsung, eine einmalige Bonuszahlung und eine höhere Besteuerung bei der Einmalauszahlung werden als Anreiz gesehen, um das Abfertigungs-Guthaben als lebenslange steuerfreie Zusatzpension zu verwenden. 

Eine hohe Zustimmung von 69 Prozent der Anwartschaftsberechtigten ist auch hinsichtlich der Anpassung des Modells der Abfertigung NEU an aktuelle Anforderungen aufgrund der Corona-Krise gegeben. Denn in einem modernen Abfertigungs-System sollten Auszahlungen für Arbeitslose erleichtert werden, wenn es aber nicht zur Arbeitslosigkeit kommt, sollte das Kapital automatisch bis zum Pensionsantritt veranlagt werden. „Zwar sollte es der Normalfall sein, dass die Abfertigung NEU in eine Zusatzpension übergeht, in finanziell schwierigen Situationen hingegen sollte eine frühere Auszahlung möglich gemacht werden. In diesem Punkt wünschen wir uns mehr Entgegenkommen und Verständnis seitens der Politik“, erklärt Valida CEO Sardelic.  

Fast 90 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher fordern automatische Übertragung des Abfertigungs-Guthabens bei Jobwechsel 

Eine ganz klare Position nehmen die Anwartschaftsberechtigten in der Frage ein, ob das Abfertigungs-Guthaben bei einem Job-Wechsel automatisch zur Vorsorgekasse des neuen Arbeitgebers übertragen werden soll. Denn 86 Prozent der Befragten stimmen diesem Modell zu. Damit ist die Zustimmung zu diesem Modell in den letzten beiden Jahren um signifikante 8 Prozentpunkte gestiegen.