Selbständigenvorsorge –
das Pflichtmodell
Selbständige mit Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach GSVG sind zur Selbständigenvorsorge verpflichtet. Wie bei der Mitarbeitervorsorge zahlen Sie monatlich 1,53 % des Bruttoeinkommens in eine Betriebliche Vorsorgekasse (BVK) ein. Sie zahlen jedoch seit 2008 statt 9,1 % Krankenversicherungsbeiträgen nur noch 7,65 %.
Auswahl der Vorsorgekasse
Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen, müssen Sie Ihre Selbständigenvorsorge bei der selben BVK abschließen, die auch für Ihre Mitarbeiter ausgewählt wurde. In diesem Fall müssen Sie nur Ihre Sozialversicherungsnummer und die Polizzennummer des bereits bestehenden Vertrags mitteilen.
Wenn Sie noch keine BVK für Ihre Mitarbeiter gewählt haben oder keine Mitarbeiter beschäftigen, können Sie frei wählen. Diese ausgewählte BVK übernimmt auch die Mitarbeitervorsorge für alle zukünftigen Mitarbeiter.
Beitrittsantrag Selbstständigenvorsorge