Ihre Möglichkeiten
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Weiterveranlagung Ihres angesparten Kapitals in der Valida Selbständigenvorsorge |
| Übertragung in eine neue BVK nach der Wiederaufnahme des Gewerbes bzw. der betrieblichen Tätigkeit oder bei Beginn eines unselbständigen Arbeitsverhältnisses |
| Lebenslang steuerfreie Zusatzpension: Überweisung Ihrer Selbständigenvorsorge an ein Versicherungsunternehmen als Einmalprämie für eine nachweislich abgeschlossene Pensionszusatzversicherung oder Überweisung an eine Pensionskasse, bei der Sie bereits Berechtigter sind |
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Auszahlung als Abfertigung auf ein von Ihnen bestimmtes Konto – hier verlieren Sie allerdings mit der gesetzlich vorgeschriebenen Lohnsteuer 6 % Ihres angesparten Kapitals |
Unsere Empfehlung
Am besten nutzen Sie Ihre Selbständigenvorsorge, indem Sie Ihr Kapital bis zu Ihrer Pensionierung steuerfrei bei Ihrer BVK veranlagen, um sie am Ende in eine lebenslang steuerfreie Zusatzpension zu überweisen. Dadurch behalten Sie auch die 6 % Lohnsteuer. Zusätzlich ersparen Sie sich die Versicherungssteuer, die bei einer normalen Pensionsversicherung anfallen würde. Mit dieser Option nutzen Sie die Steuervorteile der Selbständigenvorsorge voll aus.
Pensionsantritt
Bei Pensionsantritt haben Sie 3 Monate Zeit, eine schriftliche Erklärung abzugeben. Falls Sie diese Frist versäumen, wird der Kapitalbetrag unter Abzug der 6% Lohnsteuer ausbezahlt.