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Ihre Möglichkeiten

Steuerfrei Element Weiterveranlagung Ihres angesparten Kapitals in der Valida Selbständigenvorsorge
Übertragung in eine neue BVK nach der Wiederaufnahme des Gewerbes bzw. der betrieblichen Tätigkeit oder bei Beginn eines unselbständigen Arbeitsverhältnisses
Lebenslang steuerfreie Zusatzpension: Überweisung Ihrer Selbständigenvorsorge an ein Versicherungsunternehmen als Einmalprämie für eine nachweislich abgeschlossene Pensionszusatzversicherung oder Überweisung an eine Pensionskasse, bei der Sie bereits Berechtigter sind
Steuerpflichtig Element Auszahlung als Abfertigung auf ein von Ihnen bestimmtes Konto – hier verlieren Sie allerdings mit der gesetzlich vorgeschriebenen Lohnsteuer 6 % Ihres angesparten Kapitals

Unsere Empfehlung

Am besten nutzen Sie Ihre Selbständigenvorsorge, indem Sie Ihr Kapital bis zu Ihrer Pensionierung steuerfrei bei Ihrer BVK veranlagen, um sie am Ende in eine lebenslang steuerfreie Zusatzpension zu überweisen. Dadurch behalten Sie auch die 6 % Lohnsteuer. Zusätzlich ersparen Sie sich die Versicherungssteuer, die bei einer normalen Pensionsversicherung anfallen würde. Mit dieser Option nutzen Sie die Steuervorteile der Selbständigenvorsorge voll aus.

Pensionsantritt

Bei Pensionsantritt haben Sie 3 Monate Zeit, eine schriftliche Erklärung abzugeben. Falls Sie diese Frist versäumen, wird der Kapitalbetrag unter Abzug der 6% Lohnsteuer ausbezahlt.

Direkter Kontakt


Servicecenter der
Valida Plus

T+43 1 546 22-569
F+43 1 546 22-369
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FAQs


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Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Ihrer Mitarbeitervorsorge / Selbständigenvorsorge
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