Zukunftssicherung gem. § 3/1/15
Im Ausmaß von 300 EUR pro Jahr und pro Mitarbeiter ermöglicht die Bestimmung des Einkommensteuergesetzes (§ 3 Absatz 1 lit. 15 a EStG) ein attraktives Vorsorgemodell.
Abhängig von der konkreten Ausgestaltung sind die eingezahlten Prämien entweder nur von der Steuer befreit oder sowohl steuer- als auch sozialversicherungsfrei. Im Unterschied zu einem Pensionskassenmodell bleibt auch die Ablaufleistung bei Einmalzahlung steuerfrei, sodass (in diesem bescheidenen Ausmaß) dies die steuerlich günstigste betriebliche Vorsorge ist.
Unsere Leistungen für Unternehmen:
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