Übertragen von Ansprüchen
Bestehende Pensionslösungen - in Form von direkten Pensionsversprechen des Unternehmens, Guthaben bei inländischen und ausländischen Pensionskassen, ähnlichen Einrichtungen oder bei betrieblichen Vorsorgekassen - können steuerbegünstigt in die Valida übertragen werden.
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Übertragung aus der betrieblichen Vorsorgekasse
(„Abfertigung Neu“)
Anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann jeder, der einen übertragbaren Abfertigungsanspruch aus der betrieblichen Vorsorgekasse hat, sein Guthaben steuerfrei auf das persönliche Pensionskonto bei der Valida übertragen. Die dadurch entstehende Mehrpension wird steuerfrei ausgezahlt.
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Übertragung aus anderen Pensionskassen
Bestehende Guthaben bei inländischen und ausländischen Pensionskassen oder ähnlichen Vorsorgeeinrichtungen können im Rahmen der internationalen Gesetze auf das persönliche Konto bei der Valida zusammengeführt werden.
Umwandlung von bestehenden Pensionszusagen
Die Möglichkeiten reichen hier von der - soweit rechtlich möglichen - unveränderten Übernahme des bestehenden Pensionsplans bis zur Umgestaltung der zukünftigen Pensionsansprüche in ein beitragsorientiertes Modell. Auch bereits flüssige Pensionen (z.B. Alterspension) können in die Valida ausgelagert werden. Die Firmenpension wird so vom zukünftigen Schicksal des ehemaligen Arbeitgebers unabhängig.
Auslagerung anlässlich Pensionierung oder aufgrund der Beendigung des Dienstverhältnisses vor dem Pensionsantritt
Anlässlich der Beendigung eines Dienstverhältnisses kann die Pensionszusage durch einen einmaligen Übertragungsbetrag (Abfindungsbetrag) abgegolten werden, der in die Valida eingezahlt wird. Die Pension zum Pensionsantritt ergibt sich aus der Verrentung des vorhandenen Deckungskapitals. Die Firmenpension wird vom zukünftigen Schicksal des ehemaligen Arbeitgebers unabhängig.