Vollübertritt in das neue Modell
Beim Vollübertritt treten Sie zur Gänze vom alten Abfertigungssystem in die Mitarbeitervorsorge über. Ihr Arbeitgeber zahlt einen Übertragungsbetrag – einen vereinbarten Teil der bisher erworbenen Altabfertigungsansprüche – in Ihre Mitarbeitervorsorge ein. Dadurch gilt für Sie ab dem Übertragungsstichtag die Mitarbeitervorsorgeregelung. Das bedeutet, dass sowohl der Übertragungsbetrag als auch die Summe der zukünftigen Beiträge unverfallbar sind.
Bei der Festlegung der Übertragungsbeträge für die einzelnen Arbeitnehmer muss Ihr Arbeitgeber den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz berücksichtigen. Sie dürfen also nicht ohne sachliche Rechtfertigung schlechter gestellt werden als andere Mitarbeiter.
Ein Vollübertritt ist nur bis zum 31.12.2012 möglich.