• Vorsorge Management
  • Über Valida
  • Service
  • Gutachten
  • Veranlagung
  • Presse



Betriebliche Selbständigenvorsorge

Mit 1.1.2008 wurde das Gesetz zur Betrieblichen Vorsorge (Abfertigung Neu) auch auf Selbständige, Freiberufler sowie Land- und Forstwirte ausgeweitet. Dies bedeutet eine Gleichstellung der Selbständigen mit der Regelung der Mitarbeitervorsorge.

Vorteile

  • Über die Höhe der eingezahlten Beiträge besteht  Kapitalgarantie,
    Unternehmer können also kein Geld verlieren.
  • Die Selbständigenvorsorge kann ausbezahlt oder auch als steuerfreie
    Zusatzpension
    zur Absicherung im Alter verwendet werden.
  • Die geleisteten Beiträge sind als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar
    und werden steuerfrei veranlagt.
  • Bei einem Wechsel in die Unselbständigkeit können die Beiträge in die Mitarbeitervorsorge mitgenommen werden.
  • Die Valida Plus ist die BVK mit den niedrigsten Verwaltungskosten.

Pflichtmodell

Selbständige mit Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach GSVG (Gewerbetreibende/Neue Selbständige) sind gesetzlich zur Selbständigenvorsorge verpflichtet.

Freiwilligenmodell

Freiberuflich Selbständige (Ärzte, Zahnärzte, Rechtsanwälte, Apotheker, Patentanwälte, Wirtschaftstreuhänder, Tierärzte, Notare, Architekten, Ingenieurkonsulenten) sowie Land- und Forstwirte haben nach Unternehmensgründung ein Jahr lang die Möglichkeit, freiwillig der Selbständigenvorsorge beizutreten und so eine Reihe von Vorteilen zu nutzen.

Direkter Kontakt


Servicecenter der
Valida Plus

T+43 1 546 22-569
F+43 1 546 22-369
E-Mail senden

FAQs


FAQs
Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Ihrer Mitarbeitervorsorge / Selbständigenvorsorge
Erfahren Sie mehr...