Betriebliche Mitarbeitervorsorge
Seit 2003 gibt es in Österreich die betriebliche Mitarbeitervorsorge (Abfertigung Neu). Nach diesem Modell zahlen Unternehmen 1,53 % der Bruttomonatsgehälter ihrer Arbeitnehmer in eine Mitarbeitervorsorgekasse ein. Abfertigungsansprüche der Mitarbeiter bestehen damit gegenüber der gewählten Betrieblichen Vorsorgekasse (BVK). Die geleisteten Beiträge sind für die Unternehmen als gewinnmindernde Betriebsausgaben steuerlich absetzbar.
Modell neu ab 1.1.2003
Die Mitarbeitervorsorge gilt für alle Dienstverhältnisse, die ab 1.1.2003 geschlossen wurden und auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhen. Für Mitarbeiter, die vor diesem Termin eingestellt wurden, gilt das alte Abfertigungsrecht. Übertritte in das neue Modell – die Mitarbeitervorsorge – können individuell vereinbart werden.
Ausnahmen
Für Wiedereintritte nach Karenz, Präsenzdienst, bei Austritten mit Wiedereinstellungszusage bzw. bei Eintritten mit Vordienstzeitenanrechnung und beim Unternehmenswechsel innerhalb des Konzerns nach dem 1.1.2003 gilt ebenfalls das alte Abfertigungsrecht inklusive der Möglichkeit des Übertritts.
Erläuterungen zur Mitarbeitervorsorge