Selbständigenvorsorge –
Betriebliche Vorsorge für Sie
Mit 1.1.2008 wurde das Gesetz zur Betrieblichen Vorsorge (Abfertigung Neu) auch auf Selbständige, Freiberufler sowie Land- und Forstwirte ausgeweitet. Dies bedeutet eine Gleichstellung der Selbständigen mit der Regelung der Mitarbeitervorsorge.
Vorteile
- Über die Höhe der eingezahlten Beiträge besteht Kapitalgarantie, Sie können also kein Geld verlieren.
- Die Selbständigenvorsorge kann ausbezahlt oder auch als steuerfreie Zusatzpension zur Absicherung im Alter verwendet werden.
- Die geleisteten Beiträge sind als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar und werden steuerfrei veranlagt.
- Bei einem Wechsel in die Unselbständigkeit können Sie Ihre Beiträge in die Mitarbeitervorsorge mitnehmen.
Pflichtmodell
Als Selbständiger mit Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach GSVG (Gewerbetreibende/Neue Selbständige) sind Sie gesetzlich zur Selbständigenvorsorge verpflichtet.
Freiwilligenmodell
Freiberuflich Selbständige (Ärzte, Zahnärzte, Rechtsanwälte, Apotheker, Patentanwälte, Wirtschaftstreuhänder, Tierärzte, Notare, Architekten, Ingenieurkonsulenten) sowie Land- und Forstwirte haben nach Unternehmensgründung ein Jahr lang die Möglichkeit, freiwillig der Selbständigenvorsorge beizutreten und so eine Reihe von Vorteilen zu nutzen.