Selbständigenvorsorge –
das Freiwilligenmodell
Freiberuflich Selbständige (Ärzte, Zahnärzte, Rechtsanwälte, Apotheker, Patentanwälte, Wirtschaftstreuhänder, Tierärzte, Notare, Architekten, Ingenieurkonsulenten) sowie Land- und Forstwirte fallen in das Freiwilligenmodell der Selbständigenvorsorge.
Frist
Als freier Selbständiger haben Sie 12 Monate nach Beginn Ihrer Selbständigentätigkeit die Möglichkeit, die Vorteile der Selbständigenvorsorge zu nutzen. Nach Ablauf dieser Frist besteht diese Möglichkeit nicht mehr.
Auswahl der Vorsorgekasse
Die Wahl der BVK ist für Sie frei, egal ob Sie Mitarbeiter haben oder nicht und unabhängig davon, bei welcher BVK etwaige Mitarbeiter angemeldet sind.
Wenn Sie die Bedingungen erfüllen und der Selbständigenvorsorge beitreten wollen, müssen Sie lediglich einen Beitrittsvertrag mit der gewünschten BVK abschließen.
Beitrittsantrag Selbstständigenvorsorge