Anspruch
Über Ihr angespartes Kapital können Sie entscheiden, wenn zwei Bedingungen gleichzeitig gegeben sind:

Spätestens bei Pensionsantritt können Sie in jedem Fall über Ihr Vorsorgekapital verfügen. Darüber hinaus besteht ein Verfügungsanspruch nach 5 Jahren ohne Beitragspflicht. Bei Tod des Selbständigen fällt das Kapital grundsätzlich an Ehepartner und familienbeihilfeberechtigte Kinder.
Sobald ein Anspruch vorliegt, verständigen wir Sie schriftlich mit genauen Informationen über Ihre weiteren Möglichkeiten und die dafür notwendigen Vorgangsweisen.