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Wechsel der Betrieblichen Vorsorgekasse

Ein Wechsel der Betrieblichen Vorsorgekasse (BVK) ist immer nur zum Ende des Kalenderjahres möglich. Die Kündigungsfrist beträgt bei einer einseitigen Kündigung 6 Monate. Einvernehmlich kann der Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten gelöst werden.
Bei der Auswahl der neuen BVK sind die gleichen Vorschriften einzuhalten wie bei der erstmaligen Auswahl einer BVK .

Ablauf:

  1. Übermittlung des Beitrittsantrages an die neue BVK.
  2. Zusendung des Kündigungsschreibens sowie einer Kopie des neuen Beitrittsantrages an die bisherige BVK. (6-monatige Kündigungsfrist)
  3. Für den Rest des Kalenderjahres werden Beiträge weiterhin an die alte BVK bezahlt, bei Neuanmeldungen im zweiten Halbjahr ist also weiterhin die BVK-Leitzahl der bisherigen BVK anzugeben. Auch die Lohnzettel für dieses Kalenderjahr werden noch an die bisherige BVK weitergeleitet. Nach dem Jahreswechsel geben Sie für neu eintretende Mitarbeiter die neue BVK-Leitzahl (Valida Plus: 71300) an.


Infoblatt zum Wechsel der BVK
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Musterbrief zur einvernehmlichen Kündigung
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Musterbrief zur einseitigen Kündigung
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Mitarbeiterinformation zum Wechsel der Betrieblichen Vorsorgekassa
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Betriebsvereinbarung zum Wechsel der BVK
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Direkter Kontakt


Servicecenter der
Valida Plus

T+43 1 546 22-569
F+43 1 546 22-369
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