Wechsel der Betrieblichen Vorsorgekasse
Ein Wechsel der Betrieblichen Vorsorgekasse (BVK) ist immer nur zum Ende des Kalenderjahres möglich. Die Kündigungsfrist beträgt bei einer einseitigen Kündigung 6 Monate. Einvernehmlich kann der Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten gelöst werden.
Bei der Auswahl der neuen BVK sind die gleichen Vorschriften einzuhalten wie bei der erstmaligen Auswahl einer BVK .
Ablauf:
- Übermittlung des Beitrittsantrages an die neue BVK.
- Zusendung des Kündigungsschreibens sowie einer Kopie des neuen Beitrittsantrages an die bisherige BVK. (6-monatige Kündigungsfrist)
- Für den Rest des Kalenderjahres werden Beiträge weiterhin an die alte BVK bezahlt, bei Neuanmeldungen im zweiten Halbjahr ist also weiterhin die BVK-Leitzahl der bisherigen BVK anzugeben. Auch die Lohnzettel für dieses Kalenderjahr werden noch an die bisherige BVK weitergeleitet. Nach dem Jahreswechsel geben Sie für neu eintretende Mitarbeiter die neue BVK-Leitzahl (Valida Plus: 71300) an.
Infoblatt zum Wechsel der BVK
Musterbrief zur einvernehmlichen Kündigung
Musterbrief zur einseitigen Kündigung
Mitarbeiterinformation zum Wechsel der Betrieblichen Vorsorgekassa
Betriebsvereinbarung zum Wechsel der BVK