Vollübertritt in das neue Modell
Beim Vollübertritt wechselt Ihr Mitarbeiter vom alten Abfertigungssystem in die Mitarbeitervorsorge. Sie zahlen den mit Ihrem Mitarbeiter vereinbarten Altabfertigungsanspruch in die Betriebliche Vorsorgekasse ein. Beachten Sie bitte, dass Ihre Mitarbeiter nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz behandelt werden müssen.
Zahlung
Die Zahlung des Abfertigungsanspruchs erfolgt entweder in Form einer Einmalzahlung oder einer Ratenzahlung. Der zeitliche Rahmen für die Ratenzahlung beträgt dabei maximal 5 Jahre.
Modalitäten
Ab dem Datum des Übertritts gilt für Ihren Mitarbeiter nur noch das neue Abfertigungsmodell. Jedoch werden die Dienstzeiten, die der Arbeitnehmer bis zum Übertritt in Ihrem Unternehmen geleistet hat, als Beitragsmonate angerechnet.
Vorteile
Ansprüche bestehen nur noch gegenüber der BVK. Für Sie als Unternehmer sind damit Zahlungen planbar und kalkulierbar. Unter Umständen sehr hohe Abfertigungszahlungen nach dem alten System gehören damit der Vergangenheit an. Die Beiträge in die Mitarbeitervorsorge sind steuerlich absetzbar.
Anleitung & Formular zum Vollbeitritt