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Übertritt in das neue Modell

Arbeitsverhältnisse, die vor dem 1.1.2003 begonnen haben, können in die Mitarbeitervorsorge übertragen werden.

Vollübertritt (nur bis 31.12.2012 möglich)

Hier werden die bisherigen Altabfertigungsansprüche mittels Zahlung in die Valida Mitarbeitervorsorge übertragen. Ab dem  vereinbarten Zeitpunkt des Übertritts werden die Beiträge die Mitarbeitervorsorge überwiesen.

Teilübertritt

Bei dieser Variante bleiben erworbene Altabfertigungsansprüche erhalten und werden nicht in die Mitarbeitervorsorge übertragen. Die Mitarbeitervorsorge wird hier nur durch die Beiträge ab dem Zeitpunkt des vereinbarten Übertritts gebildet.

Schriftliche Vereinbarung

In beiden Fällen müssen Sie mit jedem einzelnen Mitarbeiter eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung abschließen. Eine Betriebsvereinbarung kann nur die Rahmenbedingungen festlegen (z. B. Übertragungsprozentsätze beim Vollübertritt), aber niemals einen Einzelvertrag ersetzen.
Die Valida Plus verrechnet als einzige Betriebliche Vorsorgekasse keine Kosten für die Übertragung von Altansprüchen.



Direkter Kontakt


Servicecenter der
Valida Plus

T+43 1 546 22-569
F+43 1 546 22-369
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FAQs


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Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Ihrer Mitarbeitervorsorge / Selbständigenvorsorge
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