Pensions-Rückdeckungsversicherung
Eine Pensionszusage ermöglicht steuerlich wirksame Betriebsausgaben (Pensionsrückstellung) für die zu 50 % eine Bedeckung verpflichtend vorgegeben ist. Diese kann zum Beispiel durch eine klassische Lebensversicherung als Rückdeckungsversicherung im Sinne des Einkommensteuergesetz (§ 14 Abs. 7 EStG 1988) erfolgen.
Darüber hinaus empfehlen wir aus folgenden Gründen eine vollständige Rückdeckung im Ausmaß von 100 % der Pensionsansprüche vorzunehmen:
- Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Bezugsberechtigter ist dabei das Unternehmen
- Die Versicherungsprämien stellen Betriebsaufwand dar
- Das Deckungskapital aus der Rückdeckungsversicherung ist in der Bilanz als Aktivwert auszuweisen
- Im Ergebnis wirkt die Versicherung damit in etwa steuerlich neutral
- Zur Besicherung der Pensionsanwartschaft kann die Versicherung auch an den Begünstigten verpfändet werden
- Für den aus der Pensionszusage begünstigten Mitarbeiter fallen in der Aktivphase weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge an
Wir unterstützen bei der sachgerechten Gestaltung der Versicherung (Tarif, richtige Versicherungssumme und Risikoleistungen) und helfen bei der Auswahl des Anbieters.