Übertragen von Ansprüchen
Bestehende Pensionslösungen in Form von direkten Pensionsversprechen des Unternehmens, Guthaben bei inländischen und ausländischen Pensionskassen, ähnlichen Einrichtungen oder bei betrieblichen Vorsorgekassen können steuerbegünstigt in die Pensionskasse der Valida übertragen werden.
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Umwandlung von bestehenden Pensionszusagen
Die Möglichkeiten reichen hier von der - soweit rechtlich möglichen - unveränderten Übernahme des bestehenden Pensionsplans bis zur Umgestaltung der zukünftigen Pensionsansprüche in ein beitragsorientiertes Modell.
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Das spricht unter anderem für eine Übertragung:
- Moderne Finanzierungs- und Gestaltungsform.
- Betriebsfremde versicherungstechnische Risken werden ausgelagert. Tritt der Leistungsfall ein, übernimmt die Valida die Pensionsleistung.
- Verwaltungsarbeiten bei der Pensionsauszahlung fallen weg, kein versicherungsmathematisches Gutachten notwendig.
- Auslagerung von bestehenden Pensionsverpflichtungen ist internationaler Standard.
- Keine Wertpapierdeckung erforderlich.
- Der Pensionsaufwand wird - speziell bei Umstellung auf ein beitragsorientiertes Modell - langfristig kalkulierbar.
- Verpflichtung und Belastung des Unternehmens endet - abhängig von der Modellgestaltung - mit Pensionsantritt des Mitarbeiters.
- Eine Neugestaltung und Modernisierung der Pensionsvorsorge wird möglich.
- Pensionskassenbeiträge und Übertragungsbetrag sind Betriebsausgaben.
- Der Übertragungsbetrag ist von der Versicherungssteuer befreit.
- Pensionszusage wird für die Mitarbeiter transparent.
- Die Pensionszusage wird - abhängig von der Modellgestaltung - vom Schicksal des Arbeitgebers entkoppelt.
Auslagerung bei Pensionierung oder bei Beendigung des Dienstverhältnisses vor dem Pensionsantritt
Anlässlich der Beendigung des Dienstverhältnisses kann die Pensionszusage durch einen einmaligen Übertragungsbetrag (Abfindungsbetrag) abgegolten werden, der in die Valida eingezahlt wird. Die Pension zum Pensionsantritt ergibt sich aus der Verrentung des vorhandenen Deckungskapitals.