Ihre Möglichkeiten
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Weiterveranlagung Ihres angesparten Kapitals in der Valida Mitarbeitervorsorge (auch möglich bei neuer BVK durch Arbeitsplatzwechsel). |
| Übertragung in neue BVK bei Arbeitsplatzwechsel oder in die Selbständigenvorsorge |
| Lebenslang steuerfreie Zusatzpension: Überweisung Ihrer Mitarbeitervorsorge an ein Versicherungsunternehmen als Einmalprämie für eine nachweislich abgeschlossene Pensionszusatzversicherung oder Überweisung an eine Pensionskasse bzw. eine Betriebliche Kollektivversicherung (gilt nicht für freie Dienstnehmer), bei der Sie bereits Berechtigter sind. |
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Auszahlung als Abfertigung auf ein von Ihnen bestimmtes Konto – hier verlieren Sie allerdings mit der gesetzlich vorgeschriebenen Lohnsteuer 6 % Ihres angesparten Kapitals |
Unsere Empfehlung
Am besten nutzen Sie Ihre Mitarbeitervorsorge, indem Sie Ihr Kapital bis zu Ihrer Pensionierung steuerfrei bei Ihrer BVK veranlagen, um sie am Ende in eine lebenslang steuerfreie Zusatzpension zu überweisen. Dadurch behalten Sie auch die 6 % Lohnsteuer sowie die Versicherungssteuer, die bei einer normalen Pensionsversicherung anfallen würde. So nutzen Sie die Steuervorteile der Mitarbeitervorsorge voll aus.
Pensionsantritt
Bei Pensionsantritt haben Sie 3 Monate Zeit, eine schriftliche Erklärung abzugeben. Falls Sie diese Frist versäumen, wird der Kapitalbetrag unter Abzug der 6% Lohnsteuer ausbezahlt.