Anspruch
In der Mitarbeitervorsorge haben Sie einen garantierten Anspruch auf die einbezahlten Beiträge. Über die weitere Verwendung Ihres Kapitals können Sie entscheiden, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

Spätestens bei Pensionsantritt können Sie in jedem Fall über Ihr Vorsorgekapital verfügen. Darüber hinaus besteht ein Verfügungsanspruch nach 5 Jahren ohne Beschäftigung. Bei Tod des Mitarbeiters fällt das Kapital grundsätzlich an Ehepartner und familienbeihilfeberechtigte Kinder.
Sobald ein Anspruch vorliegt, verständigen wir Sie schriftlich mit genauen Informationen über Ihre weiteren Möglichkeiten und die dafür notwendigen Vorgangsweisen.