Übertritt in das neue Modell
Falls Sie Ihr Arbeitsverhältnis vor dem 1.1.2003 begonnen haben, gibt es 2 Möglichkeiten, die Vorteile der Mitarbeitervorsorge in Anspruch zu nehmen.
Vollübertritt
Beim Vollübertritt treten Sie vollständig in die Mitarbeitervorsorge über. Ihr Arbeitgeber überweist dabei einen vereinbarten Teil Ihres bestehenden Altabfertigungsanspruchs an eine Betriebliche Vorsorgekasse (BVK). Ab dem Übertritt gelten für Sie nur noch die Bestimmungen der Mitarbeitervorsorge.
Teilübertritt
Beim Teilübertritt treten Sie ab einem vereinbarten Termin in die Mitarbeitervorsorge ein, Ihr alter Abfertigungsanspruch gegenüber Ihrem Arbeitgeber bleibt jedoch erhalten. Einem Teilübertritt kann später noch der Vollübertritt folgen.
Schriftliche Vereinbarung
In beiden Fällen müssen Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung abschließen. Übt Ihr Arbeitgeber Druck auf Sie aus (durch Drohung mit Kündigung, Versetzung o. Ä.), ist der Vertrag wegen Sittenwidrigkeit unwirksam.