Zahlung von Eigenbeiträgen
Jeder Arbeitnehmer, für den eine Pensionskassenzusage gilt, hat - soweit dies vereinbart wurde - die Möglichkeit, zusätzliche freiwillige Arbeitnehmer-Beiträge zu leisten, um seine spätere Pension zu erhöhen.
Damit Sie die Zahlung der Eigenbeiträge auf Ihre persönliche Situation einstellen können, bieten wir Ihnen für diese private Vorsorge die höchstmögliche Flexibilität. Sie können die Beitragshöhe laufend verändern oder die eigene Beitragsleistung zur Gänze einstellen.
Diese Beiträge können Ihnen auch bei einem Arbeitgeberwechsel nicht verloren gehen, da die Leistung aus Eigenbeiträgen immer sofort unverfallbar ist.
Die konkreten Details, auch zur genauen Höhe der möglichen Eigenbeiträge, werden in den jeweiligen Vereinbarungen durch den Arbeitgeber (z.B. Vorsorgevereinbarung, Betriebsvereinbarung) festgelegt.
Steuerliche Förderung für Eigenbeiträge
Ihre Arbeitnehmerbeiträge können Sie steuerlich auf zwei Arten nutzen:
- Sie können für Eigenbeiträge bis EUR 1.000,- das 1.000-Euro-Prämienmodell nutzen, und erhalten dafür eine 4,25%ige (Stand 2012*) staatliche Prämie. Die Pension aus diesen prämienbegünstigten Beiträgen ist zu 100 % steuerfrei.
- Oder Sie können Ihre Arbeitnehmerbeiträge in Ihrem persönlichen Sonderausgaben-Rahmen geltend machen. Sie erhalten jährlich eine Arbeitnehmerbeitragsbestätigung, die Sie für Ihre Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) verwenden können. Die Pension aus diesen Beiträgen ist zu 75 % steuerfrei.
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Sonderausgaben-Modell |
Prämien-Modell |
| Arbeitnehmerbeiträge |
können innerhalb des persönlichen Sonderausgaben-
Rahmens geltend gemacht werden |
bis EUR 1.000,- p.a.: Inanspruchnahme einer staatlichen Prämie in Höhe
von 4,25 % (Stand 2012*) |
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Pension aus Arbeit-
nehmerbeiträgen
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zu 75 % steuerfrei |
zu 100 % steuerfrei |
Falls Sie nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Ihren Unverfallbarkeitsbetrag durch eigene Beiträge weiter erhöhen, gelten die selben steuerlichen Begünstigungen.
*) Kürzung der Prämie aufgrund des Stabilitätsgesetzes 2012