Betriebspension
Eine Betriebspension ist die ideale Ergänzung zur ASVG-Pension.
Neben der staatlichen Pension gewinnen betriebliche Vorsorgelösungen immer mehr an Bedeutung. Durch interessante steuerliche Förderungen beweisen sich Pensionskassenmodelle für viele Betriebe und Freiberufler als die ideale Vorsorgeform.
Hier erklären wir Ihnen die Grundsätze auf die jedes Betriebspensionsmodell aufgebaut ist.
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Vorteile für Arbeitgeber
- Steuerersparnisse durch Betriebspensionen statt Gehaltserhöhung.
- Erhöhung der Attraktivität am Arbeitsmarkt.
- Beiträge sind Betriebsausgaben.
- Keine Lohnsteuer.
- Keine Lohnnebenkosten
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Beitragsorienitiertes Modell

Bei beitragsorientierten Modellen verpflichten Sie sich als Arbeitgeber, für Ihre Arbeitnehmer Beiträge in einer festgelegten Höhe einzuzahlen.
Die Höhe der späteren Pensionen ist variabel, da diese wesentlich von der Entwicklung an den Kapitalmärkten abhängt.
Leistungsorientiertes Modell

Bei leistungsorientierten Modellen verpflichten Sie sich als Arbeitgeber, für Ihre Arbeitnehmer eine der Höhe nach festgelegte Pension zu finanzieren.
Die Höhe Ihrer Beiträge ist dabei variabel und kann - z.B. aufgrund der Entwicklung an den Kapitalmärkten - schwanken.
Modell mit erhöhtem Risikoschutz
Wenn Sie dieses Modell wählen, so haben Ihre Mitarbeiter ab Beginn der Pensionszusage einen hohen umfassenden Risikoschutz bei Berufsunfähigkeit oder für Hinterbliebenenpensionen.
Modell ohne erhöhten Risikoschutz
Wenn Sie dieses Modell wählen, so baut sich der Risikoschutz für Ihre Mitarbeiter schrittweise auf. Das heißt, zu Beginn der Pensionszusage fällt eine eventuelle Berufsunfähigkeits- oder Hinterbliebenenpension nur sehr gering aus, steigt aber im Laufe der Zeit immer mehr an. Der Vorteil dieser Variante besteht darin, dass die Alterspension etwas höher ist als bei der Variante mit erhöhtem Risikoschutz.