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Zusatzpension aus der Selbständigenvorsorge

Am besten nutzen Sie Ihre Selbständigenvorsorge, indem Sie Ihr Kapital bis zu Ihrer Pensionierung steuerfrei bei Ihrer Betrieblichen Vorsorgekasse veranlagen, um sie am Ende in eine lebenslang steuerfreie Zusatzpension zu überweisen.

Dadurch behalten Sie auch die 6 % Lohnsteuer. Zusätzlich ersparen Sie sich die Versicherungssteuer, die bei einer normalen Pensionsversicherung anfallen würde. Mit dieser Option nutzen Sie die Steuervorteile der Selbständigenvorsorge voll aus.


Zusatzpension aus SV

Ihre Möglichkeiten der Verwendung als Zusatzpension

  • Überweisung Ihrer Selbständigenvorsorge an ein Versicherungsunternehmen als Einmalprämie für eine nachweislich abgeschlossene Pensionszusatzversicherung
  • Überweisung an eine Pensionskasse, bei der Sie bereits Berechtigter sind
Bei Pensionsantritt haben Sie 3 Monate Zeit, sich für eine Zusatzpension zu entscheiden. Falls Sie diese Frist versäumen, wird der Kapitalbetrag unter Abzug der 6% Lohnsteuer ausbezahlt.
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