Zusatzpension aus der Mitarbeitervorsorge
Am besten nutzen Sie Ihre Mitarbeitervorsorge, indem Sie Ihr Kapital bis zu Ihrer Pensionierung steuerfrei bei Ihrer Betrieblichen Vorsorgekasse veranlagen, um sie am Ende in eine lebenslang steuerfreie Zusatzpension zu überweisen.
Dadurch behalten Sie auch die 6 % Lohnsteuer. Zusätzlich ersparen Sie sich die Versicherungssteuer, die bei einer normalen Pensionsversicherung anfallen würde. Mit dieser Option nutzen Sie die Steuervorteile der Mitarbeitervorsorge voll aus.
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Ihre Möglichkeiten der Verwendung als Zusatzpension
- Überweisung Ihrer Mitarbeitervorsorge an ein Versicherungsunternehmen als Einmalprämie für eine nachweislich abgeschlossene Pensionszusatzversicherung
- Überweisung an eine Pensionskasse, bei der Sie bereits Berechtigter sind
- Überweisung an eine betriebliche Kollektivversicherung (gilt nicht für freie Dienstnehmer), bei der Sie bereits Berechtigter sind
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Bei Pensionsantritt haben Sie 3 Monate Zeit, sich für eine Zusatzpension zu entscheiden. Falls Sie diese Frist versäumen, wird der Kapitalbetrag unter Abzug der 6% Lohnsteuer ausbezahlt.