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Ihre Möglichkeiten

Sobald ein Anspruch vorliegt, verständigen wir Sie schriftlich mit genauen Informationen über Ihre weiteren Möglichkeiten und die dafür notwendige Vorgangsweise.


Möglichkeiten

Optimale Steuerersparnis - Unsere Empfehlung

  • Kapital bis zur Pensionierung steuerfrei bei Ihrer BVK veranlagen lassen.
  • Danach in lebenslang steuerfreie Zusatzpension überweisen.
  • Dadurch behalten Sie die 6 % Lohnsteuer und ersparen sich zusätzlich die Versicherungssteuer, die bei einer normalen Pensionsversicherung anfallen würde.

Steuerfrei Element Weiterveranlagung Ihres angesparten Kapitals in der Valida Mitarbeitervorsorge (auch möglich bei neuer BVK durch Arbeitsplatzwechsel).
Übertragung in neue BVK bei Arbeitsplatzwechsel oder in die Selbständigenvorsorge.
Lebenslang steuerfreie Zusatzpension: Überweisung Ihrer Mitarbeitervorsorge an ein Versicherungsunternehmen als Einmalprämie für eine nachweislich abgeschlossene Pensionszusatzversicherung oder Überweisung an eine Pensionskasse bzw. eine Betriebliche Kollektivversicherung (gilt nicht für freie Dienstnehmer), bei der Sie bereits Berechtigter sind.
Steuerpflichtig Element Auszahlung als Abfertigung auf ein von Ihnen bestimmtes Konto – hier verlieren Sie allerdings mit der gesetzlich vorgeschriebenen Lohnsteuer 6 % Ihres angesparten Kapitals.

Pensionsantritt

Bei Pensionsantritt haben Sie 3 Monate Zeit, eine schriftliche Erklärung abzugeben. Falls Sie diese Frist versäumen, wird der Kapitalbetrag unter Abzug der 6% Lohnsteuer ausbezahlt.

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T+43 1 546 22-569
F+43 1 546 22-369
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