Selbständigenvorsorge –
das Pflichtmodell
Selbständige mit Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach GSVG sind zur Selbständigenvorsorge verpflichtet. Wie bei der Mitarbeitervorsorge zahlen Selbständige monatlich 1,53 % des Bruttoeinkommens in eine Betriebliche Vorsorgekasse (BVK) ein. Dafür zahlen sie jedoch seit 2008 statt 9,1 % Krankenversicherungsbeiträgen nur
noch 7,65 %.
Auswahl der Vorsorgekasse
Falls bereits eine Mitarbeitervorsorge abgeschlossen wurde, müssen Unternehmer ihre Selbständigenvorsorge bei der selben BVK abschließen. In diesem Fall müssen nur Sozialversicherungsnummer und Polizzennummer des bereits bestehenden Vertrags mitgeteilt werden.
Wenn noch keine BVK für die Mitarbeiter gewählt wurde oder keine Mitarbeiter beschäftigt werden, ist die Auswahl frei. Die ausgewählte BVK übernimmt auch die Mitarbeitervorsorge für alle zukünftigen Mitarbeiter.
Beitrittsantrag Selbstständigenvorsorge