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Möglichkeiten des Selbständigen

Steuerfrei Element Weiterveranlagung des angesparten Kapitals in der Valida Selbständigenvorsorge
Übertragung in eine neue BVK nach der Wiederaufnahme des Gewerbes bzw. der Betrieblichen Tätigkeit oder bei Beginn eines unselbständigen Arbeitsverhältnisses
Lebenslang steuerfreie Zusatzpension: Überweisung der Selbständigenvorsorge an ein Versicherungsunternehmen als Einmalprämie für eine nachweislich abgeschlossene Pensionszusatzversicherung oder Überweisung an eine Pensionskasse, bei der der Selbständige bereits Berechtigter ist
Steuerpflichtig Element Auszahlung als Abfertigung auf ein Konto – hier verliert der Selbständige allerdings mit der gesetzlich vorgeschriebenen Lohnsteuer 6 % des angesparten Kapitals

 

Unsere Empfehlung

Am besten nutzen Unternehmer ihre Selbständigenvorsorge, indem sie ihr Kapital bis zur Pensionierung steuerfrei bei ihrer BVK veranlagen, um sie am Ende in eine lebenslang steuerfreie Zusatzpension zu überweisen. Dadurch behalten sie auch die 6 % Lohnsteuer. Zusätzlich ersparen sie sich die Versicherungssteuer, die bei einer normalen Pensionsversicherung anfallen würde. Mit dieser Option werden die Steuervorteile der Selbständigenvorsorge voll ausgenutzt.

Pensionsantritt

Bei Pensionsantritt haben Selbständige 3 Monate Zeit, eine schriftliche Erklärung abzugeben. Falls sie diese Frist versäumen wird der Kapitalbetrag unter Abzug der 6% Lohnsteuer ausbezahlt.

Direkter Kontakt


Servicecenter der
Valida Plus

T+43 1 546 22-569
F+43 1 546 22-369
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