Möglichkeiten des Selbständigen
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Weiterveranlagung des angesparten Kapitals in der Valida Selbständigenvorsorge |
| Übertragung in eine neue BVK nach der Wiederaufnahme des Gewerbes bzw. der Betrieblichen Tätigkeit oder bei Beginn eines unselbständigen Arbeitsverhältnisses |
| Lebenslang steuerfreie Zusatzpension: Überweisung der Selbständigenvorsorge an ein Versicherungsunternehmen als Einmalprämie für eine nachweislich abgeschlossene Pensionszusatzversicherung oder Überweisung an eine Pensionskasse, bei der der Selbständige bereits Berechtigter ist |
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Auszahlung als Abfertigung auf ein Konto – hier verliert der Selbständige allerdings mit der gesetzlich vorgeschriebenen Lohnsteuer 6 % des angesparten Kapitals |
Unsere Empfehlung
Am besten nutzen Unternehmer ihre Selbständigenvorsorge, indem sie ihr Kapital bis zur Pensionierung steuerfrei bei ihrer BVK veranlagen, um sie am Ende in eine lebenslang steuerfreie Zusatzpension zu überweisen. Dadurch behalten sie auch die 6 % Lohnsteuer. Zusätzlich ersparen sie sich die Versicherungssteuer, die bei einer normalen Pensionsversicherung anfallen würde. Mit dieser Option werden die Steuervorteile der Selbständigenvorsorge voll ausgenutzt.
Pensionsantritt
Bei Pensionsantritt haben Selbständige 3 Monate Zeit, eine schriftliche Erklärung abzugeben. Falls sie diese Frist versäumen wird der Kapitalbetrag unter Abzug der 6% Lohnsteuer ausbezahlt.