Selbständigenvorsorge –
das Freiwilligenmodell
Freiberuflich Selbständige (Ärzte, Zahnärzte, Rechtsanwälte, Apotheker, Patentanwälte, Wirtschaftstreuhänder, Tierärzte, Notare, Architekten, Ingenieurkonsulenten) sowie Land- und Forstwirte fallen in das Freiwilligenmodell der Selbständigenvorsorge. Freiwillige zahlen in der Selbständigenvorsorge automatisch den maximalen Beitrag (z.B. 2011: EUR 899,64). Dies ist von Vorteil, da so alle Steuerersparnisse optimal genutzt werden.
Frist
Freie Selbständige haben 12 Monate nach Beginn ihrer Selbständigentätigkeit die Möglichkeit, die Vorteile der Selbständigenvorsorge zu nutzen. Nach Ablauf dieser Frist besteht diese Möglichkeit nicht mehr.
Auswahl der Vorsorgekasse
Die Wahl der BVK ist frei, egal ob Mitarbeiter beschäftigt werden oder nicht - und unabhängig davon, bei welcher BVK etwaige Mitarbeiter angemeldet sind.
Um der Selbständigenvorsorge beizutreten, muss lediglich ein Beitrittsvertrag mit der gewünschten BVK abgeschlossen werden.
Beitrittsantrag Selbstständigenvorsorge