Beiträge zur Selbständigenvorsorge
Wie bei der Mitarbeitervorsorge fließen monatlich 1,53 % Ihres Einkommens in eine Betriebliche Vorsorgekasse (BVK). Im Unterschied zur Mitarbeitervorsorge existiert eine jährlich festgelegte Höchstbeitragsgrundlage von EUR 59.220 (2012), die eine maximale Beitragshöhe definiert. Die Beiträge werden mit den monatlichen Krankenkassenbeiträgen abgeführt und von den Gebietskrankenkassen an die gewählte BVK weitergeleitet.
Spezialfall Rechtsanwälte
Im April 2008 hat die Valida Plus mit der ÖRAK einen Rahmenvertrag abgeschlossen, der auf die besonderen Umstände in der Selbständigenvorsorge für Rechtsanwälte eingeht.
Rechtsanwälte unterliegen in der Pensions- und Krankenversicherung keinem Sozialversicherungsträger, wodurch ein besonderer Inkassoweg nötig wird (die Beiträge können nicht über den normalen Weg der Sozialversicherung abgewickelt werden).
Beim Ausfüllen des Beitrittsantrags ist daher wichtig, dass Sie den Einziehungsauftrag für Rechtsanwälte ausfüllen und unterschreiben. Die Valida hebt dann Beiträge in Höhe von 1,53 % der jeweils für das aktuelle Kalenderjahr festgelegten Höchstbeitragsgrundlage direkt von Ihrem Konto ein und veranlagt diese für Sie. Trotz des aufwändigeren Inkassoweges verrechnen wir Ihnen keine höheren Kosten.
Spezialfall Ziviltechniker
Als Beiträge werden 1,53 % Ihrer Einkünfte als Ziviltechniker aus dem zweitvorangegangenen Jahr bzw. vom ersten Bescheid des Wohlfahrtseinrichtungen-Pensionsfonds über Beiträge zur Pensionsversicherung eingehoben. In den ersten zwei Jahren nach Unternehmensgründung wird der Mindestbeitrag als Beitragsgrundlage (BGL) herangezogen.
Bei Ausübung mehrerer selbständiger Tätigkeiten gilt die Mehrfachversicherung.
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BGL 2012 |
Beiträge 2012 |
| BGL Mindestbeitrag |
10.414,04 EUR |
159,33 EUR |
| BGL Voller Beitrag |
65.082,12 EUR |
995,76 EUR |
| BGL Höchstbeitrag |
81.027,92 EUR |
1.239,73 EUR |