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Anspruch

Der Selbständige kann über sein angespartes Kapital entscheiden, wenn zwei Bedingungen gleichzeitig gegeben sind:

Anspruch SV

Spätestens bei Pensionsantritt kann in jedem Fall über das Vorsorgekapital verfügt werden. Darüber hinaus besteht ein Verfügungsanspruch nach 5 Jahren ohne Beitragspflicht. Bei Tod des Selbständigen fällt das Kapital grundsätzlich an Ehepartner und familienbeihilfe-
berechtigte Kinder.

Sobald ein Anspruch vorliegt, verständigen wir den Selbständigen schriftlich mit genauen Informationen über weiter Möglichkeiten und die dafür notwendigen Vorgangsweisen.

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T+43 1 546 22-569
F+43 1 546 22-369
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FAQs


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Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Ihrer Mitarbeitervorsorge / Selbständigenvorsorge
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