Anspruch
Der Selbständige kann über sein angespartes Kapital entscheiden, wenn zwei Bedingungen gleichzeitig gegeben sind:

Spätestens bei Pensionsantritt kann in jedem Fall über das Vorsorgekapital verfügt werden. Darüber hinaus besteht ein Verfügungsanspruch nach 5 Jahren ohne Beitragspflicht. Bei Tod des Selbständigen fällt das Kapital grundsätzlich an Ehepartner und familienbeihilfe-
berechtigte Kinder.
Sobald ein Anspruch vorliegt, verständigen wir den Selbständigen schriftlich mit genauen Informationen über weiter Möglichkeiten und die dafür notwendigen Vorgangsweisen.