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Möglichkeiten des Mitarbeiters

Steuerfreie Möglichkeiten 
Weiterveranlagung des angesparten Kapitals in der Valida Mitarbeitervorsorge (auch möglich bei neuer BVK durch Arbeitsplatzwechsel).
Übertragung in neue BVK bei Arbeitsplatzwechsel oder in die Selbständigenvorsorge
Lebenslang steuerfreie Zusatzpension: Überweisung der Mitarbeitervorsorge an ein Versicherungsunternehmen als Einmalprämie für eine nachweislich abgeschlossene Pensionszusatzversicherung oder Überweisung an eine Pensionskasse bzw. eine Betriebliche Kollektivversicherung (gilt nicht für freie Dienstnehmer), bei der der Mitarbeiter bereits Berechtigter ist.
Steuerpflichtige Möglichkeit
Auszahlung als Abfertigung auf ein vom Arbeitnehmer bestimmtes Konto – hier verliert er allerdings mit der gesetzlich vorgeschriebenen Lohnsteuer 6 % des angesparten Kapitals


Unsere Empfehlung

Am besten nutzen Arbeitnehmer die Mitarbeitervorsorge, indem sie Ihr Kapital bis zur Pensionierung steuerfrei bei ihrer BVK veranlagen, um sie am Ende in eine lebenslang steuerfreie Zusatzpension zu überweisen. Dadurch behalten sie auch die 6 % Lohnsteuer sowie die Versicherungssteuer, die bei einer normalen Pensionsversicherung anfallen würde. So nutzen Arbeitnehmer die Steuervorteile der Mitarbeitervorsorge voll aus.

Pensionsantritt

Bei Pensionsantritt haben Mitarbeiter 3 Monate Zeit, eine schriftliche Erklärung abzugeben. Falls sie diese Frist versäumen, wird der Kapitalbetrag unter Abzug der 6% Lohnsteuer ausbezahlt.

Direkter Kontakt


Servicecenter der
Valida Plus

T+43 1 546 22-569
F+43 1 546 22-369
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FAQs


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Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Ihrer Mitarbeitervorsorge / Selbständigenvorsorge
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