Möglichkeiten des Mitarbeiters
| Steuerfreie Möglichkeiten |
Weiterveranlagung des angesparten Kapitals in der Valida Mitarbeitervorsorge (auch möglich bei neuer BVK durch Arbeitsplatzwechsel).
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| Übertragung in neue BVK bei Arbeitsplatzwechsel oder in die Selbständigenvorsorge |
| Lebenslang steuerfreie Zusatzpension: Überweisung der Mitarbeitervorsorge an ein Versicherungsunternehmen als Einmalprämie für eine nachweislich abgeschlossene Pensionszusatzversicherung oder Überweisung an eine Pensionskasse bzw. eine Betriebliche Kollektivversicherung (gilt nicht für freie Dienstnehmer), bei der der Mitarbeiter bereits Berechtigter ist. |
| Steuerpflichtige Möglichkeit |
| Auszahlung als Abfertigung auf ein vom Arbeitnehmer bestimmtes Konto – hier verliert er allerdings mit der gesetzlich vorgeschriebenen Lohnsteuer 6 % des angesparten Kapitals |
Unsere Empfehlung
Am besten nutzen Arbeitnehmer die Mitarbeitervorsorge, indem sie Ihr Kapital bis zur Pensionierung steuerfrei bei ihrer BVK veranlagen, um sie am Ende in eine lebenslang steuerfreie Zusatzpension zu überweisen. Dadurch behalten sie auch die 6 % Lohnsteuer sowie die Versicherungssteuer, die bei einer normalen Pensionsversicherung anfallen würde. So nutzen Arbeitnehmer die Steuervorteile der Mitarbeitervorsorge voll aus.
Pensionsantritt
Bei Pensionsantritt haben Mitarbeiter 3 Monate Zeit, eine schriftliche Erklärung abzugeben. Falls sie diese Frist versäumen, wird der Kapitalbetrag unter Abzug der 6% Lohnsteuer ausbezahlt.