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Anspruch

In der Mitarbeitervorsorge können Arbeitnehmer den Anspruch auf die eingezahlten Beiträge nicht mehr verlieren.

Über die weitere Verwendung des Kapitals kann ein Mitarbeiter entscheiden, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

Anspruch MV

 Bei Tod des Mitarbeiters fällt das Kapital grundsätzlich an Ehepartner und familienbeihilfeberechtigte Kinder.

Mitarbeiterinformation
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Direkter Kontakt


Servicecenter der
Valida Plus

T+43 1 546 22-569
F+43 1 546 22-369
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FAQs


FAQs
Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Ihrer Mitarbeitervorsorge / Selbständigenvorsorge
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