Vollübertritt in das neue Modell
Beim Vollübertritt wechselt der Mitarbeiter vom alten Abfertigungssystem in die Mitarbeitervorsorge. Der Unternehmer zahlt den mit den Mitarbeitern vereinbarten Altabfertigungsanspruch in die Betriebliche Vorsorgekasse (BVK) ein.
Gleichbehandlung
Der Unternehmer muss seine Mitarbeiter bei einem Vollübertritt nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz behandeln.
Zahlung
Die Zahlung des Abfertigungsanspruchs erfolgt entweder in Form einer Einmalzahlung oder einer Ratenzahlung. Der zeitliche Rahmen für die Ratenzahlung beträgt dabei maximal 5 Jahre.
Modalitäten
Ab dem Datum des Übertritts gilt für den Mitarbeiter nur noch das neue Abfertigungsmodell. Jedoch werden die Dienstzeiten, die der Arbeitnehmer bis zum Übertritt in diesem Unternehmen geleistet hat, als Beitragsmonate angerechnet.
Vorteile für das Unternehmen
Ansprüche bestehen nur noch gegenüber der BVK. Für den Unternehmer sind damit Zahlungen planbar und kalkulierbar. Unter Umständen sehr hohe Abfertigungszahlungen nach dem alten System gehören damit der Vergangenheit an. Die Beiträge in die Mitarbeitervorsorge sind steuerlich absetzbar.
Anleitung & Formular zum Vollbeitritt