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Übertritt in das neue Modell

Arbeitsverhältnisse, die vor dem 1.1.2003 begonnen haben, können in die Mitarbeitervorsorge übertragen werden:

Vollübertritt (nur bis 31.12.2012 möglich)

Übertragung in Form von Zahlung der bisherigen Abfertigungsansprüche direkt in die Valida Mitarbeitervorsorge. Aufnahme der Beitragszahlung ab dem Zeitpunkt des vereinbarten Übertritts.

Teilübertritt

Bisher erworbene Abfertigungsansprüche bleiben erhalten. Aufnahme der Beitragszahlungen ab dem Zeitpunkt des vereinbarten Übertritts in die Mitarbeitervorsorge.

Schriftliche Vereinbarung

In beiden Fällen muss der Unternehmer mit jedem einzelnen Mitarbeiter eine ausdrückliche, schriftliche Vereinbarung abschließen. Eine Betriebsvereinbarung kann nur die Rahmenbedingungen festlegen (z. B. Übertragungsprozentsätze beim Vollübertritt), aber niemals einen Einzelvertrag ersetzen.

Die Valida Plus verrechnet als einzige Betriebliche Vorsorgekasse keine Kosten für die Übertragung von Altansprüchen.

Direkter Kontakt


Servicecenter der
Valida Plus

T+43 1 546 22-569
F+43 1 546 22-369
E-Mail senden

FAQs


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